Brunnen am Lindenplatz bei Nacht. Hellerleuchtet durch die Straßenlaternen. Im Hintergrund der Maibaum der Bissener Maigesellschaft.Eine Kappelle im Sonnenlicht, Ein großer Baum und Steine im Vordergrund; Würselen PleyHerbstmorgen im Wurmtal; leichter Nebel zieht in der aufgehenden Sonne über Wiesen und BäumePfarrkirche St. Sebastian in herbstlichem Sonnenlicht

Stärkungspakt NRW

Gemeinsam gegen Armut

Was ist der Stärkungspakt NRW?

Zur Aufrechterhaltung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.
Diese Unterstützungsleistungen können die Kommunen beispielsweise für erhöhte Energiekosten selbst verwenden oder an Dritte auszahlen.

Umsetzung des Stärkungspakt NRW in Würselen

Die Stadt Würselen hat Unterstützungsleistungen von rund 205.000,00 Euro erhalten.
Hiervon können krisenbedingt gestiegene Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur oder Kosten der Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten übernommen werden.

Hierunter fallen unter anderem Miet- und Mietnebenausgaben, Strom- und Heizausgaben, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder Küchenutensilien.
Darüber hinaus sind Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte finanzierbar.

Ausgeschlossen sind investive Ausgaben.

Hierfür ist eine Gegenüberstellung der Ausgaben von 2022 und 2023 zu Grunde zu legen. Dies bedeutet, dass die Differenz dieser Gegenüberstellung die förderfähigen Kosten darstellt.

Wer ist antragsberechtigt?

Neben denen der Stadt Würselen zählen zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur:
Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). – Die Auflistung ist nicht abschließend!

Wie können die Mittel beantragt werden?

Für die Bedarfsanmeldung der Unterstützungsleistung sind die Ausgaben für das Jahr 2023 den Ausgaben aus dem Jahr 2022 gegenüberzustellen.
Der Differenzbetrag ist förderfähig.
Die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können über den Vordruck der Bedarfsanmeldung ihre erhöhten Ausgaben bis zum 30.06.2023 bei der Stadt Würselen – S 11 Zentrales Fördermittelmanagement – per Mail an christina.chantre@wuerselen.de einreichen.
Im Anschluss erfolgt die Verteilung der Mittel.
Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Verwendung der Mittel

Einrichtungen, die aus dem Stärkungspakt NRW Mittel erhalten haben, müssen diese bis zum 30.01.2024 über den Vordruck des Verwendungsnachweises beim zentralen Fördermittelmanagement einreichen.

 

Zum Download

Bedarfsabfrage Stärkungspaket NRW

Richtlinie Stärkungspakt NRW