Von der negativen finanziellen Entwicklung in den vergangenen Jahren ist nicht nur die Stadt Würselen betroffen. Im Jahre 2010 waren 164 Kommunen verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen; nur 26 dieser Haushaltssicherungskonzepte konnten genehmigt werden. Damit befanden sich 138 Kommunen aufgrund ihres nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes im Nothaushalt. 34 Kommunen waren bereits überschuldet oder würden dies bis 2013 sein. Aufgrund dieser Entwicklung der kommunalen Finanzen, deren Folge auch eine massive Steigerung der kommunalen Kassenkredite war, hat der Landtag NRW am 08.12.2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen – das so genannte Stärkungspaktgesetz – beschlossen.
Städtische Haushaltsdaten
Der Haushaltsplan und der Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz stehen online zur Einsicht zur Verfügung:
serviceportal.wuerselen.de | Haushalt
Jahresrechnung
Ansprechpartner und Jahresrechnung sind im Serviceportal zu finden:
serviceportal.wuerselen.de | Jahresrechnung
Städtische Beteiligungen und Gesamtabschluss
Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW stellt die Stadt zur Information der Ratsmitglieder sowie der Einwohner und anderer Interessierter jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen auf.
Die Beteiligungsberichte und der Gesamtabschluss stehen im Serviceportal zur Verfügung:
serviceportal.wuerselen.de | Beteiligungsbericht, Gesamtabschluss
Die Druckfassungen aller Zahlenwerke liegen zur Einsichtnahme in der Stadtbücherei im Alten Rathaus Würselen, Kaiserstraße 36, aus.
Grundsteuer-Reform: Stadtkämmerer Alexander Kaiser ruft zur Abgabe auf!
Stadtkämmerer Alexander Kaiser appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. „Beim Finanzamt sind immer noch nicht alle Erklärungen eingegangen. Dies ist aber nötig, damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Als Kommune sind wir dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Damit sichern wir den Betrieb unserer Schulen und Kitas,” so Kaiser.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.mehr
Verschiebung der Abbuchung für die Grundbesitzabgaben I. Quartal 2023
Aufgrund einer Systemumstellung in der Finanzsoftware verschiebt sich die Abbuchung der Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2023. Der Einzug erfolgt nicht wie gewohnt am 15. Februar, sondern verschiebt sich um 14 Tage auf den 1. März.
Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Fälligkeiten zum 15. Februar für die Entrichtung der Gewerbe- und Grundsteuer sowie der sonstigen Gebühren hiervon grundsätzlich unberührt bleiben.
Für alle Teilnehmer am SEPA-Lastschrifteneinzug hat der verspätete Abbuchungslauf keine Auswirkung, da die eingezogenen Beträge kraft Gesetz als bereits am Fälligkeitstag bei der Stadtkasse eingegangen gelten.“
Stadtverwaltung legt Entwurf eines Doppelhaushalts 2023/2024 vor
Bürgermeister Roger Nießen und Stadtkämmerer Alexander Kaiser haben heute den Entwurf eines Doppelhaushalts 2023/2024 vorgelegt, der jetzt im Stadtrat beraten wird.
Nachdem die Stadt Würselen seit dem Jahr 2012 den jeweiligen Haushalt mit einem Haushaltssanierungsplan beschlossen hatte, ist dies nun erstmalig nicht mehr notwendig. Auch für die Haushaltsjahre 2023ff. gelten – wie schon für das Haushaltsjahr 2022 – wieder die für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen regulären Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung. Kurzum: Der städtische Haushalt ist in den Jahren 2023 bis 2027 fiktiv ausgeglichen, so dass der Haushaltsausgleich bis 2027 durch den kompletten Einsatz der Ausgleichsrücklage und in den Jahren 2026 und 2027 über die Allgemeine Rücklage erfolgt. mehr
Überörtlichen Prüfung der Stadt Würselen durch die gpaNRW

gpaNRW: „Konsequente Haushaltskonsolidierung zeigt Wirkung!“
Gemeinsame Pressemitteilung der gpaNRW und der Stadt Würselen:
Ein fünfköpfiges Prüfungsteam der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat in Würselen die Themenbereiche Finanzen, Beteiligungen, Hilfe zur Erziehung, Bauaufsicht sowie Vergabewesen geprüft. Im Rechnungsprüfungsausschuss wurden jetzt die wesentlichen Ergebnisse durch die Projektleiterin Sandra Diebel, Stefanie Wessel und Christian Möhlheinrich aus dem Prüfteam sowie gpa-Präsident Heinrich Böckelühr vorgestellt. Neben Zahlen, Daten und Fakten zur Entwicklung der Stadtfinanzen liefert die gpaNRW in ihrem Prüfungsbericht auch Feststellungen und Handlungsempfehlungen.mehr
Elektronische Rechnungsverarbeitung bei der Stadt Würselen
Zentraler Rechnungseingang:
E-Mail: rechnungen@wuerselen.de
E-Rechnungen im Standard XRechnung einreichen:
erechnung@wuerselen.de oder über Weberfassungsmodul des Landes NRW: www.erechnung.nrw
Leitweg-ID 053340036036-310001-36
Zum 1. Juli hat die Stadt Würselen die Verarbeitung von Rechnungen auf einen internen elektronischen Rechnungsworkflow umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt lautet die Rechnungsadresse wie folgt:
Stadt Würselen
Zentraler Rechnungseingang
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
In der Rechnung muss die Bezeichnung der Organisationseinheit und des Ansprechpartners sowie ggf. die Auftragsnummer enthalten sein (z.B. VB2*-xxxx oder BE_LUGM_xxxxx).
Die Stadt Würselen bittet um Einreichung aller Rechnungen an die zentrale Mailadresse rechnungen@wuerselen.de. Diese Mailadresse ist ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und andere Schreiben sollen weiterhin an die direkten Ansprechpartner gesendet werden. In jeder Mail soll nur eine einzige Rechnung enthalten sein und zwar ohne Passwortschutz im PDF-Format.
Alternativ besteht die Möglichkeit, E-Rechnungen im Standard XRechnung einzureichen und zwar entweder direkt an die Mailadresse erechnung@wuerselen.de oder über das Weberfassungsmodul des Landes NRW unter www.erechnung.nrw; der Versand an die Stadt Würselen erfolgt hier über die Leitweg-ID 053340036036-31001-36, es sind bis zu 200 rechnungsbegleitende Anlagen möglich (nicht aber ein Rechnungsbild selbst).
Die Stadt Würselen weist darauf hin, dass Rechnungen, die elektronisch eingehen, bevorzugt bearbeitet und schneller beglichen werden. Bei Fragen steht das Amt 20 Finanzen und Controlling unter der Telefonnummer 02405 67-309 (ab 01.01.2023: 02405 67-2052) bzw. -471 (01.01.2023: 02405 67-2053) zur Verfügung.