B-Plan 199 – 1. Änderung, sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplanes “Jülicher Straße, Weststraße”

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 199 (Bereich „Jülicher Straße, Weststraße“) und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen öffentlich auszulegen. Die Beschlussvorlage VO/23/0370 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden.

Aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung der bereits durchgeführten Offenlage vom 18.12.2023 bis zum 26.01.2024 wird die Offenlage zu den o. a. Bauleitplanverfahren wiederholt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Offenlage wurde im Amtsblatt 09/2024 vom 21.06.2024 bekannt gemacht.

Anlass dieser Planung ist eine geplante Erweiterung der derzeitigen Verkaufsfläche von 1.366 m² um ca. 144 m² durch einen Anbau an den bestehenden REWE-Markt auf insgesamt ca. 1.510 m².

Gemäß § 3 (2) BauGB werden Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wie folgt ortsüblich bekannt gemacht:

Die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 199 und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 im Amt 61 (Planungsamt) der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1 im Gang auf der 5. Ebene zwischen Zimmer 253 und 235 und zwar

montags bis freitags                           07:30 – 12:30 Uhr

montags und mittwochs                     14:00 – 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags               14:00 – 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den o. a. Bauleitplänen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@wuerselen.de) vorgebracht werden.

Es stehen folgende Arten von Umweltinformationen zur Verfügung:

  • Umweltberichte mit Untersuchungen der Auswirkungen der Planung auf folgende Bereiche:
    • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit, Bevölkerung (Lärmimmissionen, Verkehr, Nutzungsfunktionen)
    • Schutzgut Boden und Fläche (Flächenverbrauch, Neuversiegelung von Boden, Bodenfunktion, Altlasten)
    • Schutzgut Wasser (Grundwasser, Wasserhaushalt, Abfluss von Niederschlagswasser, Hochwassergefährdung)
    • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotoptypen, Begrünung, Artenvielfalt, Lebensraum für Pflanzen und Tiere)
    • Schutzgut Landschaft (städtischer Lebensraum)
    • Schutzgut Klima und Luftqualität (Klimaanpassung, Niederschlag, Wetterlage, Lufthygiene und -qualität)
    • Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bau- und Bodendenkmale)
    • Wechselwirkungen und kumulative Wirkungen (Stoffkreisläufe)
    • Weitere Belange des Umweltschutzes (Erneuerbare Energien, Emissionen, Abfall)
    • Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Auswirkungen auf Lebensraumtypen)
    • Artenschutzrecht (Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange nach §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz)
    • Anfälligkeiten für schwere Unfälle oder Katastrophen (Erdbeben- oder Hochwassergefährdung)
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
    • Gutachten zur Artenschutzprüfung (Lebensraumpotenzialanalyse, Schutzgebiete, Biotopstruktur, Artenvorkommen, Vermeidungsmaßnahmen)
  • Stellungnahmen Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange zu den bereits genannten Themen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Bei dem Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hier eingestellt sind zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 199 der Plan, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Gutachten zur Artenschutzprüfung und umweltbezogene Stellungnahmen sowie zur 18. Flächennutzungsplanänderung der Plan, die Begründung, der Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen.

Des Weiteren finden Sie hier die Informationen zum Datenschutz zur Beteiligung in Bauleitplanverfahren.

 

Ansprechpartnerin:
Katrin Dithmer

Amt 61 – Planungsamt –
Rathaus Morlaixplatz 1
Tel.: 02405 67-6106
E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de