Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan 182 – 2. Änderung “Gewerbegebiet Merzbrück“ gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Beschlussvorlage VO/22/0874 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt 02/2023 vom 03.02.2023 bekannt gemacht.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein geändertes Erschließungssystem.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt ermöglicht:
Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 06.02. bis einschließlich 21.02.2023
montags bis freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr,
donnerstags auch von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr,
im Planungsamt A 61 der Stadt Würselen, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen Zimmer 253 und 235 einzusehen. Der Öffentlichkeit ist in diesem Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und sich per E-Mail oder schriftlich zu äußern.
Entsprechend der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Würselen ist eine Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen nur nach Terminvereinbarung möglich. Die terminliche Absprache kann unter der Telefonnummer 02405 67-6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de erfolgen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Merzbrück” und die zeichnerischen Festsetzungen (Bebauungsplan 182 – 2. Änderung) sind hier eingestellt.
Ansprechpartnerin:
Laura Eberle
Amt 61 – Planungsamt –
Rathaus Morlaixplatz 1
Tel.: 02405 67-6104
E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de