Pressemitteilung vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ende Oktober lief bereits die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Nun wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die Stadt Würselen appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.mehr