Gehweg von Blütenblättern befreien
Nach dem Ende der Blütezeit von Bäumen im Frühjahr sind die Gehwege oft mit herabgefallenen Blütenblättern verunreinigt. Wer für die Reinigung verantwortlich ist, erklärt Würselens Leiter des Baubetriebshofes Arnd Stolten.
„Die Kehrmaschinen des Baubetriebshofes reinigen in der Regel die Straßen“, so Stolten. „Die Reinigung der Gehwege obliegt im Allgemeinen den Eigentürmern.“
Und diese vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Schnee und Laub eben auch Blüten, die momentan die Gehwege Würselens verunreinigen. „Laut Straßenreinigungssatzung müssen Grundstückseigentümer einmal pro Woche den Gehweg reinigen“, so Stolten. „Außergewöhnliche Verunreinigungen sind jedoch unverzüglich zu beseitigen.“