Kein Hecken- oder Baumschnitt bis zum 1. Oktober
Bäume, Hecken und Gebüsche verschönern nicht nur den Garten, sie sind auch wichtige Lebensräume für viele Tiere. Insekten, Vögel und Kleintiere nutzen sie zum einen als Nahrungsquelle, zum anderen aber auch als Brut- und Versteckmöglichkeit. Um die Tiere zu schützen, gilt daher ab dem 1. März, möglichst keine Schnittarbeiten durchzuführen.
Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche zu schneiden. „Formschnitte sind erlaubt, sofern das Hineinragen der Äste und Triebe der Hecken die Nutzung der Geh-, Radwege für Fußgänger und Radfahrer extrem einschränken oder sogar unmöglich machen. Besonders mobilitätseingeschränkte Menschen und Mütter mit Kinderwagen weichen dann auf die Fahrbahn aus und es kann dadurch zu gefährliche Situationen kommen“, sagt Rainer Fuß vom Tiefbauamt in Würselen. „Ebenso Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung der Pflanze gilt.“ Beides jedoch nur, wenn sichergestellt werden kann, dass kein Tier verletzt oder bei der Brut gestört wird.
„Innerhalb der gesetzlichen Schonfrist darf nur geschnitten werden, wenn man sich absolut sicher sein kann, dass in Hecke oder Baum keine Vögel brüten“, bestätigt Fuß. „Bei dichtgewachsenen Hecken raten wir ab, zu dieser Zeit zu schneiden, da sie nicht ausreichend eingesehen werden können.“