2Gplus-Regelung für den Sport in Innenräumen gilt weiterhin
Der Fachdienst Jugend, Schule, Sport und Kultur der Stadtverwaltung weist auf die Änderungen der Coronaschutzverordnung hin, die ab heute gelten; hiervon ist u.a. der Bereich Sport betroffen.
Das Oberverwaltungsgericht hat gestern Nachmittag in einem veröffentlichten Beschluss die 2Gplus-Regelung für Sport in Innenbereichen vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil der Begriff „gemeinsame Sportausübung“ z.B. in Fitnessstudios nicht zutreffend und bestimmt genug ist, wenn zwei Personen sich in einem Raum aufhalten, aber unterschiedliche Sportarten ausführen (z.B. eine Person fährt Rad, die andere Person sitzt am Rudergerät). Diese Personen machen dann nicht gemeinsam, sondern lediglich gleichzeitig in einem Raum Sport. mehr