Verschiebung der Abbuchung für die Grundbesitzabgaben I. Quartal 2023
Aufgrund einer Systemumstellung in der Finanzsoftware verschiebt sich die Abbuchung der Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2023. Der Einzug erfolgt nicht wie gewohnt am 15. Februar, sondern verschiebt sich um 14 Tage auf den 1. März.
Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Fälligkeiten zum 15. Februar für die Entrichtung der Gewerbe- und Grundsteuer sowie der sonstigen Gebühren hiervon grundsätzlich unberührt bleiben.
Für alle Teilnehmer am SEPA-Lastschrifteneinzug hat der verspätete Abbuchungslauf keine Auswirkung, da die eingezogenen Beträge kraft Gesetz als bereits am Fälligkeitstag bei der Stadtkasse eingegangen gelten.“