Winterdienst – wichtige Infos für Würselen
Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist der Winterdienst Aufgabe der Städte und Gemeinden. Anders verhält es sich jedoch mit den Gehwegen, denn hier sind die Anlieger in der Pflicht. Was genau zu beachten ist, haben wir mit unseren Expert:innen vom Baubetriebshof Würselen zusammengetragen.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Welche Straßen das sind, kann man in der Satzung nachlesen. „Wie alle Winterdienste gibt es auch bei uns im Baubetriebshof Würselen einen Bereitschaftsdienst, der von November bis Februar aktiv ist“, sagt der Leiter des Baubetriebshofs Würselen Enrico Jansen. „Morgens um 3 Uhr schauen die Kolleginnen und Kollegen nach der aktuellen Wetterlage.“ Bei Glätte oder Schneefall werden dann weitere Kolleg:innen alarmiert und es geht los mit dem Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen. „Damit hier nach Prioritäten gearbeitet werden kann, gibt es eine Liste der Straßen, die zuerst geräumt werden müssen“, so Jansen. „Damit die Hauptverkehrsstraßen für Berufspendler oder Eltern, die ihre Kinder in die Kita oder Schule bringen müssen, frei sind.“
Es gibt aber auch Straßenabschnitte, die aus verschiedenen Gründen in Würselen nicht geräumt werden. „Dazu zählt beispielsweise das Kapellenfeldchen“, sagt Jansen. „Oder auch Auf der Weide.“ Alle Straßen, die nicht geräumt werden, können in der Satzung nachgelesen werden.
Parkende Autos machen es den Einsatzkräften manchmal schwer
Dabei ist der Fuhrpark des Baubetriebshofs gut ausgestattet: Im Falle des Falles können drei große Streufahrzeugen und drei Traktoren die Straßen räumen. Etwa sieben Teams sind außerdem als Handstreugruppen unterwegs. „Problematisch wird es leider manchmal durch parkende Autos, die nicht nah genug am Gehwegrand parken“, sagt Jansen. „Beispielsweise in der Friedrichstraße oder der Poststraße, dann kommt unser Räumfahrzeug nicht durch.“ Deshalb bittet Jansen: Bitte achten Sie besonders in der kalten Jahreszeit auf Ihr Parkverhalten. Außerdem führt auch zähfließender Verkehr zu Problemen: „Wir beobachten leider oft, dass Autos mit der falschen Bereifung den Verkehr aufhalten – leider dann aber auch die Streufahrzeuge, die dringend ihren Dienst antreten sollen und nicht können.“
Anlieger müssen Gehwege auch am Wochenende räumen
Viele Gehwege müssen von Anwohnern selbst von Schnee und Eis befreit werden. „Teilweise wurde den Grundstückseigentümern die Reinigung der Straßen auch per Satzung übertragen“, sagt Jansen. So muss laut Satzung Schnee, der bis 20 Uhr gefallen ist, sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden.
Werktags, auch samstags, muss der Schnee am Morgen bis 7 Uhr, sonntags bis 9 Uhr geräumt werden. „Dabei müssen die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freigehalten werden“, sagt Jansen. „Auf Gehwegen soll bei Eis- und Schneeglätte gestreut werden, wobei auf Salz und auftauende Stoffe verzichtet werden muss.“ Ausnahme seien hier: besondere klimatische Ausnahmen wie Eisregen und überfrierende Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie Treppen oder Rampen. Statt Salz solle Lavagranulat, Sand, Split oder Asche verwendet werden.
„Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen natürlich ebenfalls nicht mit Salz oder abtauenden Mitteln bestreut werden“, so Jansen. „Auch Schnee soll hier nicht gelagert werden, sondern auf dem Teil des Gehwegs, der an die Fahrbahn grenzt.“ Wichtig sei, dass die Fußgänger:innen und Radfahrer:innen nicht behindert werden. Unbedingt freizuhalten sind Entwässerungsanlagen, die Rinnenanlagen und Schieberklappen sowie die Hydranten. „Der Schnee von Grundstücken darf außerdem nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.“
Mehr zum Thema Winterdienst gibt es in unserem Service-Portal.