Überblick zur aktuellen Energieversorgung in Deutschland

Die aktuelle Energieversorgung in Deutschland ist stabil.
Einen wöchentlich aktualisierten Bericht zur Gasversorgung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html
Die Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung gilt bis zum 30.09.2024, inhaltlich wird diese nachfolgend kurz zusammengefasst.
Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
- Gültig vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2024
- Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasbetriebenen Anlagen zur Wärmeerzeugung müssen eine Heizungsprüfung von fachkundigen Personen durchführen lassen. Die Prüfung ist textlich festzuhalten und die Anlage muss falls möglich optimiert werden.
Die in dem Rahmen zu prüfenden Punkte findet man in § 2 Abs. 1 der Verordnung - Es werden in § 2 Abs. 2 der Verordnung regelmäßig notwendige Maßnahmen zur Optimierung einer Anlage genannt.
- Gaszentralheizungssysteme sind in Nichtwohngebäuden ab 1.000 qm beheizter Fläche und Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 hydraulisch abzugleichen, Wohngebäude mit 6 bis 9 Wohneinheiten müssen den hydraulischen Abgleich bis zum 15.09.2024 vornehmen; Ausnahmen nach § 3 der Verordnung beachten!
- Der hydraulische Abgleich ist zu dokumentieren.
- Unternehmen müssen in Energieaudits nach § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 + 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen alle konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Maßnahmen umsetzen, um die Energieeffizienz des Unternehmens unverzüglich zu verbessern. Die Maßnahmen sind spätestens 18 Monate später durchzuführen. Genaue Konditionen sind in § 4 der Verordnung nachzulesen:EnSimiMaV – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen