„Notfall-Kinderzuschlag“ für Familien mit geringem Einkommen
Hinweis der Bundesagentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, vom 1.4.2020:
Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.
Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie
- Kurzarbeitergeld erhalten,
- selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
- weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
- derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.
Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Ein wichtiger Hinweis, um unnötigen Aufwand zu sparen: Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen schnell und einfach, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Im Anschluss können Sie den Antrag auf Kinderzuschlag online stellen:
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