Richtlinien und Anträge zum Fassadenprogramm Innenstadt
(psw/ma) Mit dem mehrjährig angelegten Stadterneuerungsprozess ergreift die Stadt Würselen die Chance, die Würselener Innenstadt als Wohnbereich sowie als Wirtschaftsstandort zu stärken und zu beleben. Maßnahmen wie Umbau und Modernisierungen werden die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern und die Infrastruktur zukunftsfähig aufwerten. Der Erfolg der Stadtentwicklung hängt von einem guten Ineinandergreifen von öffentlichen und privaten Maßnahmen ab. Das Engagement privater Immobilieneigentümer kann viel bewegen, sowohl für die Wertsteigerung der eigenen Immobilie als auch für die Innenstadt.
Um die Investitionen im privaten Bereich zu unterstützen, legt die Stadt Würselen für die Würselener Innenstadt ein Fassadenprogramm auf (siehe Karte). Das Fassadenprogramm umfasst Maßnahmen zur Herrichtung von Gebäuden, insbesondere zur Wiederherstellung, Herrichtung und Aufwertung der Gestalt von Fassaden und Dächern sowie die Aufwertung und Gestaltung von Außenbereichen und die Schaffung von Grünflächen auf privaten Grundstücken. Das Fassadenprogramm ist auf das Projektgebiet in der Würselener Innenstadt begrenzt.
Die „Richtlinien der Stadt Würselen zur Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung von Fassaden privater Immobilien im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms für die Innenstadt Würselens – Fassadenprogramm“ hat der Rat der Stadt Würselen am 17.12.2019 beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr.1/2020 am 10. Januar.
Die Richtlinien sind im Hinblick auf die Verlängerung des Förderzeitraumes bis 31.12.2023 aktualisiert worden; die öffentliche Bekanntmachtung erfolgte im Amtsblatt Nr. 3/2022 am 11. März 2022.
Die Richtlinien sind aktualisiert worden; die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 1/2023 am 20. Januar 2023.
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Dipl. Ing. Arch. Elsbroek und Team
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Tel.: 0241 91289830
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