Geänderte Hebesatzsatzung 2024: Erhöhung der Grundsteuer B auf 850 v.H.
In seiner Sitzung am Dienstag hat der Stadtrat eine geänderte Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen und damit die Grundsteuer B angehoben.
Die Haushaltssatzung für den sog. Doppelhaushalt 2023/2024 sieht bisher eine planerische Erhöhung der Grundsteuern A und B für die Jahre 2025 bis 2027 vor, wonach die Grundsteuer A von bisher 437 v.H. auf 1.102 v.H. und die Grundsteuer B von bisher 575 v.H. auf 1.450 v.H. angehoben wird. mehr