Sachstand rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2024
Infolge der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B hatten mehr als 2.300 Steuerpflichtige Widerspruch erhoben. Die Stadt hat seitdem ausgesuchte Widersprüche beschieden und ein Klageverfahren vor dem Amtsgerichten Aachen als Musterverfahren erreicht. Hiervon profitieren Steuerpflichtige und Stadt gleichermaßen.
Im Juni hatte der Stadtrat eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die Grundsteuer B wurde demzufolge auf 850 v.H. angehoben. Der Beschluss war Teil des freiwilligen Konsolidierungs- und Zukunftskonzepts der Stadt Würselen, das die Finanzlage bis zum Jahr 2034 betrachtet. Rund 13.500 Steuerbescheide wurden daraufhin verschickt, die die Grundsteuer 2024 rückwirkend erhöhen.mehr