Lärmaktionsplan der Stadt Würselen
Der Rat der Stadt Würselen beschloss in seiner Sitzung am 25.06.2024,
- die Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 47 d Abs. 3 BlmSchG* entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen,
- die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 47 d Abs. 3 BlmSchG* in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage (Abwägung) zum Lärmaktionsplan,
- die Lärmaktionsplanung der „Stufe 4“.
Gemäß § 47 d Abs. 3 BlmSchG* wird der rechtskräftige Lärmaktionsplan hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan der Stufe 4 der Stadt Würselen in Kraft.
Die Stadt Würselen hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EG-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023 in der Zeit vom 29. Dezember 2023 bis einschließlich 16. Februar 2024, sowie die öffentliche Auslage entsprechend der Bekanntmachung vom 1. März 2024 in der Zeit vom 8. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abwägung wurden in dem Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Anlass dieser Planung ist, die im Jahr 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) die im Juni 2005 mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG*) in nationales Recht überführt wurde. Hier wurden Regelungen getroffen, Lärmaktionspläne für bestimmte Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufzustellen. Von den Lärmbelastungen, die in der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erfasst werden, ist die Stadt Würselen durch die Verkehre auf den Autobahnen A 4, A 44 und der Bundesstraße B 57 sowie den Landesstraßen L 23, L 223, L 136 betroffen. Der Lärmaktionsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Vermeidung der Lärmentstehung (Lärmemissionen), sowie Minderung der Lärmeinwirkungen (Lärmimmissionen) betroffener Bereiche.
*) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
Download
Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die Stadt Würselen
Steckbriefe der Teilaktionspläne
Maßnahmenvorschläge im Rahmen der Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung