Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfen für besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Betriebe nach der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 zur Verfügung.
Die einzelnen Richtlinien und Antragsformulare stehen hier zum Download bereit: