Bebauungsplanverfahren „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“: Einladung zur Bürgerversammlung
Seit dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Würselen Innenstadt“ steht fest, dass der Alte Bahnhof saniert werden soll. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden jetzt geschaffen. Die Bürgerversammlung ist am 5. Februar.
Die Stadt Würselen erarbeitet derzeit den Bebauungsplan 238 „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“ sowie die zugehörige 23. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Stadtrat hatte bereits am 13. Dezember 2016 das integrierte Handlungskonzept „Würselen Innenstadt“ beschlossen, wozu unter anderem die Sanierung des Alten Bahnhofs Würselen gehört. Am 8. März 2018 wurde beschlossen, den ehemaligen Bahnhof im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zu sanieren, umzubauen und zu erweitern.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die in diesem Zuge geplante Erweiterung des Alten Bahnhofs ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 238 sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Paragraph 2 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraph 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Bahnhofstraße erforderlich.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) lädt die Verwaltung der Stadt Würselen zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 5. Februar, um 18 Uhr im Sitzungssaal B des Rathauses Morlaixplatz ein.
In der Bürgerversammlung wird die Planung vorgestellt und erläutert; ebenso werden Fragen zur Planung beantwortet.