Geänderte Hebesatzsatzung 2024: Erhöhung der Grundsteuer B auf 850 v.H.
In seiner Sitzung am Dienstag hat der Stadtrat eine geänderte Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen und damit die Grundsteuer B angehoben.
Die Haushaltssatzung für den sog. Doppelhaushalt 2023/2024 sieht bisher eine planerische Erhöhung der Grundsteuern A und B für die Jahre 2025 bis 2027 vor, wonach die Grundsteuer A von bisher 437 v.H. auf 1.102 v.H. und die Grundsteuer B von bisher 575 v.H. auf 1.450 v.H. angehoben wird.
Seit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2023/2024 im März 2024 haben sich die Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts wesentlich verschlechtert; Gründe dafür sind u.a. der Wegfall der Isolierung in den Corona- und Ukrainehaushalt, stagnierende bzw. eintrübende Konjunktur sowie deutliche Preissteigerungen. In der Folge haben sich Rat und Verwaltung innerhalb einer Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung in insgesamt sechs Sitzungen zwischen Januar 2024 und Mai 2024 mit den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt – die unter den veränderten gesetzlichen Regelungen voraussichtlich zu einem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept geführt hätten.
Im Ergebnis wurde ein freiwilliges Konsolidierungs- und Zukunftskonzept der Stadt Würselen bis zum Jahr 2034 aufgestellt, das auch die Anhebung der Grundsteuer B vorsieht. Zunächst soll die Grundsteuer für die Jahre 2024 und 2025 850 v.H. betragen. Insgesamt konnte die massive Steigerung der Grundsteuer B (2027: 1.450 v.H.) vermieden werden. Das Konsolidierungs- und Zukunftskonzept der Stadt Würselen bis zum Jahr 2034 ist der Vorlage VO/24/0190 im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Die Hebesatzsatzung 2024 wird im Amtsblatt Nr. 11 vom 28.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Der nächste aufzustellende Haushalt wird der Doppelhaushalt 2025/2026 sein. Aktuell ist geplant, dass der Doppelhaushalt 2025/2026 in der Sitzung des Rates der Stadt Würselen am 12.12.2024 eingebracht werden wird. Ferner plant die Verwaltung aktuell, dass dem Rat der Stadt Würselen für die Sitzung am 12.12.2024 ebenso eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 vorgelegt wird, um die Grundsteuerreform umzusetzen, d.h. genauer gesagt, um die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuern A und B für das Jahr 2025 festzulegen.
Die erhöhte Grundsteuer B wird auf die nächsten beiden Fälligkeitstermine am 15.08.2024 und 15.11.2024 verteilt. Ein Versand der geänderten Grundbesitzabgabenbescheide ist für die 28./29. KW vorgesehen.