Information zur Festsetzung der Grundbesitzabgaben 2025
Eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 wurde bisher nicht vom Stadtrat beschlossen, die Grundsteuer kann daher noch nicht festgesetzt werden. Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallgebühren sind wie gewohnt am 15. Februar fällig. Die Stadtverwaltung informiert ausführlich zur Zahlung der Grundbesitzabgaben und bietet Sprechstunden an.
Im Dezember wurde der Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 in den Stadtrat eingebracht, der nunmehr politisch beraten wird. Mit einem Beschluss der Haushaltssatzung ist frühestens in der Ratssitzung am 18. März zu rechnen.
Auch eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 wurde dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, hierfür hat sich in der Sitzung am 10. Dezember allerdings keine Mehrheit ergeben. Das bedeutet, dass die Stadt Würselen derzeit noch keine Rechtsgrundlage in Form einer Hebesatzsatzung bzw. Haushaltssatzung für die Umsetzung der Grundsteuerreform hat – die Grundsteuer 2025 kann demzufolge (noch) nicht festgesetzt werden.
Davon ausgehend, dass frühestens im März der Haushalt beschlossen wird, ist wegen gesetzlicher Fristen nicht vor den Sommerferien 2025 mit der notwendigen Rechtsgrundlage zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermine am 15. Februar und 15. Mai hat die Stadtverwaltung das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
Die aktuellen Grundbesitzabgabenbescheide 2025 enthalten allerdings keine Festsetzung der Grundsteuer, sondern nur eine unverbindliche Zahlungsinformation zur Grundsteuer A und B bzw. ein unverbindliches Vorauszahlungsangebot. Die Beträge werden aus dem Messbetrag für den neuen Hauptveranlagungszeitraum (Grundsteuerreform) und den zuletzt beschlossenen Hebesätzen (Grundsteuer A: 437 v.H., Grundsteuer B: 850 v.H.) gebildet. Da es sich um eine unverbindliche Zahlungsinformation handelt, gilt die Rechtsbehelfsbelehrung der Grundbesitzabgaben 2025 hier nicht. Die Adressaten können wie gewohnt zu den entsprechenden Fälligkeiten Zahlungen zur Grundsteuer an die Stadt Würselen leisten, dies natürlich zunächst freiwillig, da wie beschrieben aktuell keine Grundsteuer – auch nicht als Vorauszahlung – festgesetzt werden kann.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören auch die Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren. Diese Sonderabgaben werden auf der Grundlage entsprechender Satzungen wie gewohnt im Grundbesitzabgabenbescheid 2025 festgesetzt und sind am 15. Februar fällig. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist in Bezug auf die Sonderabgaben gültig.
Darüber hinaus werden die Abfallgebühren fällig, die Festsetzung erfolgt bekanntermaßen durch die RegioEntsorgung in einem separaten Bescheid.
Die Grundbesitzabgabenbescheide sind mit einem ausführlichen Begleitschreiben versehen. Sofern sich darüber hinaus Fragen ergeben, steht die Stadtverwaltung in einer Bürgersprechstunde zum Thema gerne zur Verfügung:
- Mittwoch, 29. Januar, von 17:30 Uhr bis 19 Uhr
- Freitag, 31. Januar, von 14 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch, 12. Februar, von 10 Uhr bis 15 Uhr
- Freitag, 14. Februar, von 10 Uhr bis 14 Uhr
- Freitag, 21. Februar, von 9 Uhr bis 14 Uhr
- Mittwoch, 26. Februar, von 14 Uhr bis 17 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine individuelle Beratung zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten unter Tel. 02405 67-2001 oder per E-Mail an karolin.derwall-hilgers@wuerselen.de.