Neue Verwaltungsgebühren- und Sondernutzungssatzung der Stadt Würselen zum 1. Januar 2025
Der Rat der Stadt Würselen hat in der Sitzung am 10. Dezember 2024 neue Gebührensatzungen für die allgemeinen Verwaltungsgebühren und die Sondernutzungen verabschiedet. Diese sind seit dem 1. Januar 2025 mit ihren neuen Gebührentarifen in Kraft und damit gültig.
Insbesondere wird mit jeder Bareinzahlung nun eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 Euro fällig. Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren das digitale Bezahlen deutlich ausgebaut, u.a. E-Payment und Kartenzahlung. Das Bevorraten von Bargeld und die Abgabe von Bargeld an die Banken ist für die Stadt Würselen immer teurer geworden. Dahingehend ist zukünftig das digitale Bezahlen durch Überweisung, Lastschrift, E-Payment oder Kartenzahlung das maßgebliche Bezahlverfahren.
Das Bezahlen mit Bargeld ist auch weiterhin möglich. Allerdings werden nun die erhöhten Kosten, die mit der Barzahlung einhergehen, als separate Verwaltungsgebühr erhoben.
Alle Satzungen sind auf wuerselen.de/ortsrecht zu finden bzw. im Serviceportal unter serviceportal.wuerselen.de, Stichwort Ortsrecht.