Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar
Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, öffnet das Würselener Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Würselen ab dem 13. Januar im Ratstrakt – Sitzungssaal A – wieder seine Türen.
Lediglich in der Zeit vom 27. Januar bis 29. Januar finden Sie das Briefwahlbüro aus organisatorischen Gründen in Raum 134, 3. Ebene.
Das Briefwahllokal im Rathaus der Stadt Würselen hat in der Zeit vom 13. Januar bis 21. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 – 16.00 Uhr
Di: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 – 16.00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr – 16.00 Uhr durchgehend
Do: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 14:00 – 18.00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
am Freitag, 21. Februar bis 15.00 Uhr
Versand von Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 13. Januar versandt.
Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte dies beim Wahlamt der Stadt Würselen klären. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann spätestens bis zum 7. Februar eingelegt werden.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 13. Januar folgendermaßen möglich:
- über den QR- Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung
- über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- über den Web- Aufruf auf der Internetseite der Stadt Würselen in der Zeit vom 13. Januar – 19. Februar 2025
- über das Serviceportal der Stadt Würselen
- per E-Mail: wahlen@wuerselen.de
- oder persönlich – unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
Bitte beachten Sie, dass der Stadt Würselen zum Zeitpunkt des Versands der Wahlbenachrichtigungen noch keine Stimmzettel zur Verfügung stehen!
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist jedoch möglich!
Die Stimmzettel anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl werden voraussichtlich Anfang Februar geliefert. Hierüber werden Sie über die Internetseite der Stadt Würselen informiert.
Sobald die Stimmzettel eingetroffen sind, werden die beantragten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich versandt.
Ab dem Eintreffen der Stimmzettel kann auch vor Ort gewählt werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.
Unter www.wuerselen.de/wahlen sind wichtige Informationen der Stadt Würselen für Wahlberechtigte zu finden, weiterhin kann man sich auf der Webseite www.Bundeswahlleiterin.de informieren. Hier finden Sie auch die Anträge für im Ausland lebende Deutsche auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis. Diese Anträge müssen spätestens bis zum 2. Februar gestellt werden.
Später eingehende Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis können leider nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an das Wahlamt der Stadt Würselen wenden.
Kontakt
Wahlamt der Stadt Würselen
Tel.: 02405 67-886
E-Mail: wahlen@wuerselen