Ab 2025 gilt beim Sperrgut: Altholz getrennt bereitstellen
Pressemitteilung der RegioEntsorgung vom 7.1.2025
Neue Regelung der RegioEntsorgung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten
Ab 2. Januar 2025 gibt es bei der RegioEntsorgung eine neue Regelung für alle, die ihr Sperrgut abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrgut bereitgestellt werden, denn beide Abfälle werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
„Zum Sperrgut zählen sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restabfalltonne passen und die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, so Stephanie Pfeifer, Vorständin der RegioEntsorgung.
Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die getrennte Abfuhr kann das Altholz optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. „Mit der neuen Regelung entspricht die RegioEntsorgung den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten“, so Pfeifer weiter. Das schont Ressourcen und ist gut für die Umwelt.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz und Spiegel), Holztische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz (Anbauteile aus Metall sollten abgebaut werden). Nicht zum Altholz gehören Materialien aus dem Außenbereich, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Zäune und Gartenhäuschen. Diese gehören ohnehin auch nicht zum Sperrgut und müssen über die Entsorgungszentren kostenpflichtig entsorgt werden.
Alle Fragen zur Abfuhr beantwortet der Service-Bereich der RegioEntsorgung unter 02403 – 55 50 666. Alle Hinweise erhalten die Bürger:innen nach Auskunft des Kommunalunternehmens mit der Anmeldung auch schriftlich.