Sachstand rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2024
Infolge der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B hatten mehr als 2.300 Steuerpflichtige Widerspruch erhoben. Die Stadt hat seitdem ausgesuchte Widersprüche beschieden und ein Klageverfahren vor dem Amtsgerichten Aachen als Musterverfahren erreicht. Hiervon profitieren Steuerpflichtige und Stadt gleichermaßen.
Im Juni hatte der Stadtrat eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die Grundsteuer B wurde demzufolge auf 850 v.H. angehoben. Der Beschluss war Teil des freiwilligen Konsolidierungs- und Zukunftskonzepts der Stadt Würselen, das die Finanzlage bis zum Jahr 2034 betrachtet. Rund 13.500 Steuerbescheide wurden daraufhin verschickt, die die Grundsteuer 2024 rückwirkend erhöhen.
Im September fand ein Dialogforum Haushalt und Steuern statt. Dies haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zum Anlass genommen, mit dem Verwaltungsvorstand in den Austausch zu kommen und die Gründe sowie Alternativen zur Steuererhöhung kontrovers zu diskutieren. Viele Fragen konnten geklärt und Missverständnisse ausgeräumt werden. Auch das Angebot der Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Roger Nießen und Stadtkämmerer Alexander Kaiser hatten einige genutzt.
Vor allem wurde klar, dass ein Vergleich mit anderen Städten nicht realistisch ist, Grund dafür sind neben Lage und Größe vor allem unterschiedliche Strukturen und Aufgaben und nicht zuletzt der entscheidende Verteilungsschlüssel bei den Schlüsselzuweisungen des Landes. Insgesamt wurde deutlich, dass man an einer Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B nicht vorbeikommen wird.
2.346 Steuerpflichtige hatten letztlich Widerspruch gegen die rückwirkende Grundsteuererhöhung 2024 eingelegt. Die Stadt hat aufgrund der enorm hohen Anzahl einen Großteil der Widersprüche ruhend gestellt, nur ausgesuchte Widersprüche wurden bearbeitet und mit einem Widerspruchsbescheid versehen. So wurden die betroffenen Widerspruchsführer in die Lage versetzt, vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage zu erheben.
Inzwischen sind sieben Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Aachen anhängig, die als Musterverfahren dienen sollen. Das Ergebnis der Musterverfahren wirkt ich im Falle eines Klageerfolges bzw. Misserfolges auf alle ruhend gestellten Fälle aus, sofern die Widersprüche zulässig erhoben wurden. Auf diese Weise können unnötige Verfahrenskosten für die Stadt vermieden werden. Im Umkehrschluss haben Widerspruchsführer den Vorteil, im Klageverfahren kein Kostenrisiko tragen zu müssen.
Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung, so dass die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer nicht ausgesetzt wird.
Zwischenzeitlich hat die Stadt den Eingang aller Widersprüche bestätigt und die Widerspruchsführer über die weitere Vorgehensweise informiert. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen ist im kommenden Jahr zu rechnen.