Anmeldung der Schulneulinge 2025/2026
Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2025 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Anfang dieser Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten zwei Wochen erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-5183 beim Schulverwaltungsamt, Frau Sabine vom Dorp, zu melden.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 20. September 2024 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich im April 2025 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.