Friedhofsverwaltung lässt Blumen an Urnenstelenplatten zu
Bisher waren Blumenvasen an den Stelenplatten auf den Würselener Friedhöfen verboten. Aufgrund vieler Anfragen lässt die Friedhofsverwaltung nun Blumenvasen unter bestimmten Bedingungen zu.
„Bisher durften die Urnenstelengräber auf unseren Friedhöfen nicht mit Blumen geschmückt werden“, sagt der Leiter der Würselener Friedhöfe, David Hosin. „Da aber immer mehr Anfragen von den Bürgerinnen und Bürger kamen, haben wir zusammen mit unserer Amtsleitung nach einer Lösung gesucht.“
Das Ergebnis: Blumenvasen der Firma Filthaut in Aluminium 3513 mit einer Größe von 3,5 x 13,5 cm sind ab sofort gestattet. Im Vorfeld müsse dazu ein formloserer Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. „Dieser Antrag ist wichtig, denn wir möchten gern das Gesamtbild im Vorfeld beurteilen können. Nach erfolgter Genehmigung kann dann die Vase von einem Steinmetz montiert werden“, sagt David Hosin.
Grabkerzen und Grabschmuck, ohne Vase an den Stelenplatten sind weiterhin nicht gestattet und werden auch künftig vom Friedhofspersonal entfernt.
„Wir verstehen natürlich den Wunsch der Angehörigen, auch ein Urnenstelengrab mit Blumen, vielleicht sogar den Lieblingsblumen des Menschen, den man verloren hat, zu schmücken“, sagt David Hosin. „Deshalb hoffen mein Team und ich, dass wir mit den Vasen den Wünschen der Angehörigen entgegenkommen können.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Würselener Friedhofsverwaltung unter:
https://serviceportal.wuerselen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1636/show