Inkrafttreten der Stellplatzsatzung für das Gewerbegebiet Merzbrück im Bereich des ersten Bauabschnitts
Der Rat der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Würselen beschließt die beigefügte Stellplatzsatzung für das Gewerbegebiet Merzbrück im Bereich des ersten Bauabschnittes („Aeropark 1“).“
Die vorstehende Stellplatzsatzung für das Gewerbegebiet Merzbrück im Bereich des ersten Bauabschnitts der Stadt Würselen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ab sofort kann die Satzung während der Publikumszeiten im Rathaus, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es wird auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung lautet:
“Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.”
Würselen, den 01.11.2024