Deutschlandticket Sozial im AVV ab 1. Januar 2024 gültig
Presseinformation der AVV vom 29. November
Deutschlandticket Sozial im AVV ab 1. Januar 2024 gültig Berechtigte können das vergünstigte Ticket ab sofort bestellen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird im Aachener Verkehrsverbund (AVV) das Deutschlandticket Sozial eingeführt, ein vergünstigtes Deutschlandticket für Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen. Das Deutschlandticket Sozial kostet aktuell 39 Euro pro Monat im Abonnement und gilt deutschlandweit im Nahverkehr (Busse, Regionalexpress-, Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse sowie U-, Straßen- und Stadtbahnen). Das Deutschlandticket Sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr.
Mit dem Deutschlandticket Sozial setzen die Verkehrsverbünde in NRW gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium eine praktikable Lösung im Sinne der Kunden um, da ein bundesweites Sozialticket auf Basis des Deutschlandtickets bisher noch nicht umgesetzt wurde.
„Unser Mobil-Ticket ist eine Erfolgsstory: Der AVV war 2011 der erste Verkehrsverbund in NRW, der mit dem Mobil-Ticket flächendeckend ein Sozial-Ticket angeboten hat. Bis jetzt wurden weit über 2,6 Millionen Tickets ausgegeben. Daran wollen wir mit dem Deutschlandticket Sozial anknüpfen“, erläutert AVV-Geschäftsführer Hans-Peter Geulen. „Mobilität ist für die Menschen wichtig und soll bezahlbar bleiben. Mit dem Deutschlandticket Sozial bieten wir auch Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, ein attraktives Produkt für deutschlandweite Fahrten an.“ Zum Bezug des Deutschlandticket Sozial berechtigt sind Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte können das Deutschlandticket Sozial ab sofort bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird eine gültige Berechtigung (Kundenkarte des zuständigen Sozialträgers) für den Start des Abos benötigt.
Wichtig: Eine Kopie der Kundenkarte muss direkt bei der Bestellung eingereicht werden. Zudem muss der Ticketinhaber den Wohnsitz im AVV-Gebiet haben. Das Deutschlandticket Sozial wird nur für den Gültigkeitszeitraum der eingereichten Kundenkarte ausgestellt. Der Kunde muss dann bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit der Kundenkarte abläuft, einen neuen Nachweis einreichen, damit das Deutschlandticket Sozial verlängert wird. Das Deutschlandticket Sozial ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und wird ausschließlich auf Chipkarte ausgegeben. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Das Deutschlandticket Sozial kann bis zum 10. eines Monats für den darauffolgenden Monat gekündigt werden.
Weiterhin erhältlich sind auch die bisherigen Mobil-Tickets für die Kreise Düren und Heinsberg für 26,50 Euro sowie das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen für 36,10 Euro monatlich. Zudem ist für die StädteRegion auch das Mobil-ABO zum Preis von monatlich 30,50 Euro erhältlich. Mit diesem können Nutzer nach 19 Uhr sowie an Wochenenden- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten: www.avv.de/dticketsozial