Anmeldung der Schulneulinge 2024/2025
Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2024 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Ende der letzten Woche die Unterlagen per Post an die Eltern der Schulneulinge verschickt. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten zwei Wochen erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-5183 beim Schulverwaltungsamt, Frau Sabine vom Dorp, zu melden.
Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 25. September 2023 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wiederum per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich im Mai 2024 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.