Änderung Gewerbeanzeigenverordnung
Wichtiger Hinweis für alle Gewerbetreibenden!
Seit dem 17.04.2023 hat sich die Gewerbeanzeigeverordnung geändert. Gewerbetreibende müssen ab jetzt beachten, dass Änderungen des Namens des Gewerbetreibenden oder des Geschäftsführenden eine Ummeldung beim Würselener Gewerbeamt nötig macht.
Weitere anzeigepflichtige Tatbestände für Gewerbe können dem § 14 Gewerbeordnung entnommen werden.
Alle weiteren wichtiges Informationen zum Thema Gewerbewesen finden Sie im Serviceportal unter dem Stichwort Gewerbewesen.