Kurzfilm: Jugendschutz im Ehrenamt
Pressemitteilung des Netzwerkes “Frühe Hilfen/ Kinderschutz”
Das Netzwerk „Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ aller Jugendämter und des Gesundheitsamtes in der StädteRegion Aachen hat einen Kurzfilm erstellt, der über die Abläufe bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes informiert.
Vor genau 10 Jahren wurden die Jugendämter der Städteregion sowie die freien Träger der Jugendhilfe vor eine große Herausforderung gestellt. „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, so lautete die Überschrift, die im Bundeskinderschutzgesetz durch den § 72a SGB VIII ergänzt wurde. Und diese Ergänzung sorgte nicht nur in den Jugendämtern für Unruhe, sondern vor allem auch in vielen Vereinen und Verbänden. Sollten sie doch zusammen eine Vereinbarung miteinander abschließen, die sicherstellt, dass Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren engen Kontakt haben, vorab erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vorlegen.
Dem Anliegen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt in allen pädagogischen Arbeitsfeldern zu schützen, konnten sich alle Beteiligten anschließen. Doch es gab einigen Klärungsbedarf. Die Träger sahen viel zusätzliche ehrenamtliche Arbeit auf sich zukommen. Und konkrete Anforderungen an eine Vereinbarung waren von Seiten des Gesetzgebers nicht benannt. Wer sollte konkret mit wem eine solche Vereinbarung abschließen, oder wer wem ein Führungszeugnis vorlegen, und wie sollte der Vorgang dokumentiert werden?
Die Lösung war, dass zu diesen und vielen weitergehenden Fragen sich Vertreter_innen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen mit denen der freien Jugendhilfe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschlossen. Gemeinsam formulierte man einheitliche Vereinbarungen und erarbeitete Infobroschüren für Ehrenamtliche und freie Träger, die einerseits den Anforderungen des Paragraphen gerecht wurden und gleichzeitig umfassend informierten.
Leitgedanke der Zusammenarbeit war allerdings weniger die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr haben die Partner die Gelegenheit genutzt, auf die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes im Ehrenamt hinzuweisen und gleichzeitig das Hilfsnetzwerk von örtlich zuständigen Jugendämtern und Beratungsstellen beworben.
Und sie tun das bis heute zu. Geschulte Mitarbeiter_innen leisten hier gerne Unterstützungsarbeit und bieten sich den freien Trägern und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit als Ansprechpartner_innen an, informieren, klären auf, helfen bei der trägerinternen Umsetzung.
Viele Vereine, Verbände oder kirchliche Einrichtungen haben in der Folge mit den örtlich zuständigen Jugendämtern Vereinbarungen abgeschlossen, wie man auf der Internetseite www.imblick.info unter der Rubrik „Jugendschutz im Ehrenamt“ eindrucksvoll sehen kann (siehe : „Diese Träger sind dabei“ – hier klicken).
Trotzdem braucht es immer noch einmal einen erneuten öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf das wichtige Thema. Es gilt weiterhin aufmerksam zu sein, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet scheint, um dann auch beherzt einzuschreiten! Zudem gibt es bei den Trägern immer auch personelle Fluktuationen, wo neue Ehrenamtler_innen neben ihrer wichtigen Trägerarbeit auch die Inhalte der Vereinbarung kennen müssen, um die geschaffenen Strukturen und Abläufe hinsichtlich der Vereinbarungen aufrecht zu erhalten.
Der Kurzfilm des Netzwerkes will hier noch einmal informieren, worum es konkret bei der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes in der StädteRegion Aachen geht. Damit will das Netzwerk auch weiterhin auf den Jugendschutz im Ehrenamt aufmerksam machen und sich als Partner für die Träger in Erinnerung rufen.
Denn eins ist völlig klar: Jugendschutz geht alle an!