Fassadenprogramm: Ein Stadterneuerungsprozess für die Innenstadt Würselens
Mit dem mehrjährig angelegten Stadterneuerungsprozess ergreift die Stadt Würselen die Chance, die Würselener Innenstadt als Wohnbereich sowie als Wirtschaftsstandort zu stärken und zu beleben. Maßnahmen öffentlicher Hand, wie Umbau und Modernisierungen, werden die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern und die Infrastruktur zukunftsfähig aufwerten. Der Erfolg der Stadtentwicklung hängt von einem guten Ineinandergreifen von öffentlichen und privaten Maßnahmen ab. Das Engagement privater Immobilieneigentümer kann viel bewegen, sowohl für die Wertsteigerung der eigenen Immobilie als auch für die Innenstadt. Dabei können diese vom Stadterneuerungsprozess profitieren.
Welche Sanierungen werden gefördert?
Förderungen gemäß Förderrichtlinien Stadterneuerung 11.1 umfassen die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude zur Nutzung für Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe.
Förderungen gemäß Förderrichtlinien Stadterneuerung 11.2 umfassen zum Beispiel Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern.
Wer hilft Ihnen bei der Antragsstellung?
Das Quartiersmanagement Würselen, ein Team der Elsbroek Architekten Aachen, berät zum Fassadenprogramm und anderen Fördermöglichkeiten. Diese unterstützen auch bei der Antragstellung. Die Beratung zu Förderfragen ist kostenlos und unverbindlich und erfolgt während der Öffnungszeiten im Quartiersbüro oder bei einem Vor-Ort-Termin bei der Immobilie.
Wer kann Fördermittel erhalten?
Alle Eigentümer, deren Immobilie in dem Stadtumbaugebiet Würselen liegt, können von den Fördermitteln profitieren. Die Förderungen stehen für Instandsetzungen und Sanierungen (zum Beispiel das Fassadenprogramm) zur Verfügung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss von Fördermitteln beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten (nach Kostenvoranschlag) bis zu einer Höhe von maximal 64 Euro pro Quadratmenter sanierter Fläche (Beispiel Fassadenprogramm,Förderungen gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung 11.2). Ab einem Mindestbetrag von 1.000 Euro Sanierungskosten kann eine Förderung beantragt werden.
Vier Schritte zur Förderung
1. Sanierungs-Idee und Beratung:
- Idee zur Fassadensanierung oder Gebäudemodernisierung
- Beratung beim Quartiersmanagement I Antragsformular einholen
- auf Wunsch fachliche Beratung durch ein Architektur oder Ingenieurbüro (Kosten förderfähig)
2. Förderantrag stellen:
- Einreichen des Antrags und der übrigen Unterlagen (Eigentümernachweis, Lageplan/Katasterauszug, drei Kostenvoranschläge pro Gewerk, erforderliche Genehmigungen, Fotos des Ist-Zustands/Darstellung des Vorhabens, Flächenermittlung nach Zeichnung und Aufmaß – Rechenweg aufschlüsseln)
3. Bewilligung und Umsetzung:
- Nach einer positiven Prüfung des Antrages folgt die Zusendung des formalen Bewilligungsbescheides durch die Stadt Würselen; mit der Maßnahme darf nicht vorher begonnen werden.
- Umsetzung der Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten ab Bewilligung
4. Verwendungsnachweis, Auszahlung der Fördermittel:
- Einreichen des Verwendungsnachweises (Rechnungen, Zahlungsbelege und Fotos) innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme
- Prüfung der Nachweise und Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Würselen
Kontakt und weitere Informationen
Quartiersmanagement Würselen
Diplom-Ingenieur Architekt Elsbroek und Team
Tel.: 0241 91289830
E-Mail QmWuerselen@elsbroek.de
Internet www.wuerselen.de/quartiersbuero