Grundsatzbeschluss zum Neubau Gesamtschule
Der Rat der Stadt Würselen fasste in seiner Sitzung am 29. September 2015 mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Würselen nimmt das Gutachten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater APP, Stolberg, zur Kenntnis und beschließt:
(1) Das endgültige Gebäude für die Gesamtschule Würselen wird als Neubau auf den Spielflächen an der Krottstraße realisiert.
(2) Als Ersatz für die wegfallenden Spielflächen wird eine Spielfläche geschaffen, die die Vereine in dem Umfang nutzen, in der sie die wegfallenden Spielflächen derzeit nutzen. Rat, Sportausschuss, Verwaltung, Stadtsportverband und die betroffenen Vereine erarbeiten bis zum 08.12.2015 ein Konzept für die Ersatzspielflächen. Die Ersatzspielfläche ist vor dem Beginn sämtlicher Bauarbeiten bereitzustellen.
(3) Da durch die Gesamtschule zukünftig die gesamte dem Schulsport zur Verfügung stehende Zeit in der Elmar-Harren-Halle benötigt wird, ist dem Gymnasium entsprechender Ersatzraum am Gymnasium zur Verfügung zu stellen und die hierfür notwendigen Mittel sind im Haushalt bereit zu stellen.
(4) Die Verwaltung wird mit der Einleitung und Durchführung der notwendigen Bauleitplanverfahren beauftragt.
(5) Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung eines zweiphasigen Realisierungswettbewerbs beauftragt. Die erste Phase soll spätestens am 29.02.2016 enden. Die Möglichkeit der Realisierung mittels einer öffentlich-privaten Partnerschaft wird geprüft.
(6) Die Investitionsgesamtkosten für das erschlossene Grundstück inklusive der Außenflächen und der Einrichtung werden auf 28 Millionen Euro begrenzt.
(7) Sollten nach der ersten Phase des Realisierungswettbewerbs die Investitionskosten für den Neubau wider Erwarten so hoch sein, dass die Sanierung dann die wirtschaftlichere Alternative darstellt, wird vorbehaltlich der Ergebnisse von Schadstoffuntersuchungen, die Alternative Sanierung verfolgt.
(8) Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten für das Areal der Realschule Würselen nach deren Auslaufen bis zum 30.06.2016 zu erarbeiten und die finanziellen Auswirkungen darzulegen. Ziel der Untersuchungen ist, eine Nachfolgenutzung zu finden, die den städtischen Haushalt, soweit nach dem Auslaufen der Realschule keine weitere Eigennutzung erfolgt, sowohl im Ergebnisplan als auch bilanziell nicht bzw. so gering wie möglich belastet.
Politische Beratungen
Die ausführlichen Beratungsunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung:
Der aktuelle Sachstand der politischen Beratungen kann über die Textrecherche im Ratsinformatiossystem nachvollzogen werden, unter dem Stichwort „Gesamtschule“ werden sämtliche Beratungsunterlagen und Sitzungstermine angezeigt:
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