Brunnen am Lindenplatz bei Nacht. Hellerleuchtet durch die Straßenlaternen. Im Hintergrund der Maibaum der Bissener Maigesellschaft.Eine Kappelle im Sonnenlicht, Ein großer Baum und Steine im Vordergrund; Würselen PleyHerbstmorgen im Wurmtal; leichter Nebel zieht in der aufgehenden Sonne über Wiesen und BäumePfarrkirche St. Sebastian in herbstlichem Sonnenlicht

Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit

Die Stadtverwaltung Würselen hat sich in ihrem Leitbild zu einem modernen, bürgernahen Dienstleistungsunternehmen bekannt. Das Leitbild der Stadt Würselen bildet den Orientierungs- und Handlungsrahmen für das Führungsverhalten und die Zusammenarbeit der Mitarbeiter/innen. Die vorliegenden Leitlinien regeln das Führungsverhalten gegenüber den Mitarbeiter/innen und den Umgang miteinander verbindlich.

Bei der Stadt Würselen zeichnet sich Führung durch ein partnerschaftliches Verhalten und eine gute Kommunikation und Kooperation auf allen Ebenen und durch Förderung des Teamgedankens auf allen Ebenen aus.

Die Führungskräfte der Stadt Würselen verpflichten sich zu einem partnerschaftlichen Führungsstil. Die in den Anforderungsprofilen für Führungskräfte festgelegten Kompetenzen werden von ihnen erfüllt und in der praktischen Arbeit gelebt. Die Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeiten/innen basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt mit dem Ziel der Stärkung und Förderung der Eigenverantwortlichkeit.

Diese Leitlinien sind eine Aufforderung, das Führen und Zusammenwirken in ihrem Sinne zu gestalten. Ihre praktische Umsetzung ist eine Herausforderung in der täglichen Arbeit und im persönlichen Miteinander.

Damit dies gelingen kann, müssen alle Beschäftigten

  • sich mit ihren Inhalten auseinander setzen und diese bejahen,
  • sich mit ihrem Handeln an ihnen orientieren und
  • sich bei der Verwirklichung und Weiterentwicklung der Leitlinien unterstützen.

Der Umgang miteinander setzt sich fort in einem freundlichen, hilfsbereiten und sachgerechten Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Leitlinien können, brauchen aber nicht vollständig zu sein, sondern müssen sich an ändernde Bedingungen anpassen.

Führungskraft

Führungskraft im Sinne dieser Leitlinien ist, wer als Vorgesetzte/r oder als dauerhaft Projektverantwortliche/r Mitarbeiter/innen führt. Führungskräfte verpflichten sich zur Fortbildung zwecks Erreichung bzw. Optimierung der in den Anforderungsprofilen ausgewiesenen Kompetenzen.

Pflichten der Führungskräfte

Die Führungskräfte übernehmen gegenüber den Mitarbeiter/innen folgende Pflichten:

  • Zielvereinbarungen mit Mitarbeiter/innen treffen und deren Einhaltung sicherstellen, Mitarbeiter/innen umfassend und zeitnah informieren,
  • Qualifikation der Mitarbeiter/innen durch systematische Fortbildung gezielt fördern,
  • Mitarbeiter/innen zur Eigenständigkeit und Verantwortung, zum Mitdenken und Mithandeln, zum Entwickeln von Ideen und Vorschlägen anregen und diese aufgreifen,
  • Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter/innen (Motivation) fördern,
  • Fürsorge für die Mitarbeiter/innen im menschlichen und sozialen Bereich übernehmen,
  • Verantwortung übernehmen und den Mitarbeiter/innen Rückendeckung und Rückhalt bieten,
  • Nachwuchskräfte systematisch und gezielt fördern,
  • Mitarbeiter/innen anregen über den eigenen Funktionsbereich hinaus das Zusammenspiel der Gesamtverwaltung zu sehen,
  • durch Anerkennung und konstruktive Kritik motivieren,
  • Mitarbeiter/innen anregen, die Außenwirkung des Verwaltungshandelns zu erkennen und in die Ziel- und Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Verhalten der Führungskräfte gegenüber den Mitarbeiter/innen

Die Führungskräfte verpflichten sich in ihrem Verhalten gegenüber den Mitarbeiter/innen zu einem kooperativen Führungsstil, der sich auszeichnet durch:

  • Mitarbeiter/innen an der Entscheidungsfindung beteiligen,
  • Mitarbeiter/innen bei der Entwicklung von Zielen und Verfahrenswegen einbeziehen,
  • Mitarbeiter/innen zum Mitdenken und Mithandeln, sowie zum Einbringen von Ideen und Vorschlägen anregen,
  • Aufgaben mit dazugehörigen Entscheidungsbefugnissen zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen,
  • Rücknahmerecht nur in begründeten Ausnahmefällen ausüben,
  • rechtzeitig und umfassend informieren,
  • Vereinbarungen klar und konkret treffen,
  • konstruktive Kritik üben und annehmen,
  • durch Anerkennung und konstruktive Kritik motivieren,
  • von gegenseitiger Wertschätzung und Achtung geprägte Dialoge führen.

Pflichten und Verhalten der Mitarbeiter/innen

  • Alle Mitarbeiter/innen verpflichten sich, auf der Basis der Leitlinien ihr Verhalten so einzurichten, dass der Arbeits- und Einsatzwille in unserer Verwaltung gestärkt und die Arbeitszufriedenheit gefördert wird, indem sie insbesondere:
  • Vorgesetzte in kooperativem Führungsverhalten unterstützen und die Beziehungen zu ihren Kollegen/innen bewusst positiv gestalten,
  • den Aufgaben und Zielen entsprechendes Maß an Leistung erbringen,
  • fach- und termingerechte Bearbeitung und Erledigung der Aufgaben,
  • zur sozialen Verantwortung am Arbeitsplatz zu einem zwischenmenschlich guten Miteinander und einem positiven Arbeitsklima beitragen,
  • getroffene Vereinbarungen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeiter/innen und untereinander einhalten,
  • Verhaltensweisen, die sich auf die Zusammenarbeit ungünstig auswirken, unterlassen,
  • personenbezogene Konflikte vermeiden,
  • Vorgesetzten und Kolleginnen/Kollegen unaufgefordert alle Informationen zu geben, die diese/dieser für den Überblick ihrer/seinem Verwantwortungsbereich und das Treffen von Entscheidungen benötigen,
  • bereit sein, Verantwortung zu tragen,
  • sich aus eigener Initiative heraus um Informationen bemühen,
  • Kontrolle und konstruktive Kritik von Seiten der/des Vorgesetzten akzeptieren,
  • Vorschläge zur Optimierung und zur Verbesserung von Verfahren und Arbeitsmitteln unterbreiten,
  • korrigierende Hinweise und konstruktive Kritik gegenüber der/dem Vorgesetzten anbringen.