Was brauche ich?
- Mindestens Hauptschulabschluss Klasse 10 oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines EU-Mitgliedstaates
- Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk oder sonst förderliche Berufsausbildung. Wünschenswert ist eine handwerkliche Ausbildung in den Bereichen KFZ, Elektro, Metall, Holz, im Installationsgewerbe oder als Dachdecker/in
- Körperliche Fitness/Tauglichkeit für Feuer- und Rettungsdienst
Hinweis des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen zur gesundheitlichen Eignung für den Feuerwehrdienst
Voraussetzung für deine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist der Nachweis deiner gesundheitlichen Eignung für den Dienst bei der Feuerwehr durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Für die amtsärztliche Untersuchung wirst du eine Einladung seitens des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen erhalten. Der anberaumte Untersuchungstermin ist unbedingt wahrzunehmen.
Die körperliche Eignung wird im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit bewertet. Für (angehende) Feuerwehrbeamte ist die körperliche Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung ist ein aussagekräftiges Belastungs-EKG vorzulegen, wie es z. B. bei der Untersuchung auf Atemschutztauglichkeit (sogenannte G 26-Untersuchung) angefertigt wird. Das geforderte Leistungsvermögen ist von Alter und Geschlecht abhängig und in den Bestimmungen zu dieser G 26-Untersuchung festgelegt.
Im Vorfeld der amtsärztlichen Untersuchung wirst du daher durch den arbeitsmedizinischen Dienst am Klinikum Aachen folgenden Eignungs- bzw. Pflichtuntersuchungen unterzogen:
- G 26.3 “Atemschutzgeräte”
- G 25 “Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten”
- G 42 “Infektionskrankheiten”
Wie starte ich?
Aufgaben und Tätigkeiten
Ziel der Ausbildung ist es, die Brandmeisteranwärter/in für die Laufbahn zu befähigen. Dir werden die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Die Ausbildung zur/zum Rettungssanitäter/in erfolgt auf der Grundlage des Rettungsassistentengesetzes.
Ausbildungsdauer und Verlauf
Es gibt keinen festen Einstellungstermin, eine Einstellung erfolgt nach Bedarf. Die Ausbildung dauert 18 Monate und ist in folgende Ausbildungsabschnitte gegliedert:
Verteilung und Gewichtung der Fächer
- Ausbildungsabschnitt 1
Feuewehrtechnische Grundausbildung
(Dauer: 6 Monate) - Ausbildungsabschnitt 2
Rettungssanitäterausbildung im Krankenhaus; Rettungssanitäterausbildung in der Rettungswache; Abschlusslehrgang der Rettungssanitäterausbildung mit Rettungssanitäterprüfung
(Dauer: 3 Monate) - Ausbildungsaabschnitt 3
Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Maschinisten-, Drehleiter-Maschinisten, Fahrerausbildung, Motorsägenführer, Absturzsicherung, Gerätewart und WLF-Maschinist, ABC I); Berufspraktische Ausbildung Teil 1 und 2
(Dauer: 8 Monate) - Ausbildungsabschnitt 4
Vorbereitung und Ablegung der Laufbahnprüfung
(Dauer: 1 Monat)
Die Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung sowie eine praktische Prüfung, die Tätigkeiten für Einsätze, bei Übungen an Fahrzeugen und Feuerwehrgeräten umfasst. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Verdienst/Versicherung
Generell werden die Brandmeisteranwärter/innen sowie die späteren Berufsfeuerwehrbeamten/innen nach dem ÜBesG NRW (Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) besoldet.
Besoldung während der Ausbildung
- Familienstand ledig
1. Jahr (brutto) 1.164,78 Euro, zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro, zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 Euro im 2. Jahr bzw. 132,16 Euro ab dem 3. Jahr - Familienstand verheiratet
1. Jahr (brutto) 1.294,26 Euro, zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro, zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 € im 2. Jahr bzw. 132,16 € ab dem 3. Jahr - Familienstand verheiratet, 1 Kind*
1. Jahr (brutto) 1.412,66 Euro, zzgl. 90 % Anwärtersonderzulage 1.048,30 Euro, zzgl. Feuerwehrzulage (brutto) 66,08 € im 2. Jahr bzw. 132,16 € ab dem 3. Jahr
*) Anmerkung: Für 2. Kind zuzüglich 118,40 €; für 3. und jedes weitere Kind zuzüglich 364,33 €
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Aufgaben und Tätigkeiten eines/einer Berufsfeuerwehrmannes/-frau
Die meisten Beamten/innen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes finden ihren Arbeitsplatz bei den kommunalen Berufsfeuerwehren. Dort sind sie in der Regel neben dem Einsatzdienst für die Fahrzeug- und Gerätepflege sowie Instandhaltung verantwortlich. Daneben können sie auch in Feuerwehrschulen tätig sein. Die Koordination von Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen gehört ebenfalls zu den Tätigkeiten des/der Feuerwehrbeamten/in, der/die in der Rettungsleitstelle eingesetzt ist. Zu den Tätigkeiten des/der Beamten/in des feuerwehrtechnischen Dienstes, gehört in erster Linie die Brandbekämpfung. Im Brandeinsatz gehört die Menschenrettung unter Atemschutz und Einsatz der Drehleiter zu den wichtigsten Aufgaben.
Der Einsatz bei Unfällen und schädigenden Ereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern (Chemikalien usw.) und der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes gehören ebenfalls zu den möglichen Aufgaben. Darüber hinaus erfolgt ein Einsatz im Bereich des Rettungswesens, z.B. bei Verkehrsunfällen, technische Rettung/Bergung von Menschen und Tieren in Notlagen und im Krankentransportdienst. Der Einsatz als Fahrer/in ist ebenso möglich wie die Leistung erstmedizinischer Versorgung am Unfallort.
Außerhalb des Einsatzdienstes wird der/die Feuerwehrbeamte/in zur Durchführung von handwerklichen Tätigkeiten, Pflege und Wartung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Wachgebäude eingesetzt. Besondere Berufskenntnisse werden hierbei berücksichtigt. Büroarbeiten sind unter Umständen auch zu leisten.
Verdienst nach der Ausbildung
Die Besoldung verändert sich mit dem Aufsteigen in den Erfahrungsstufen, durch Veränderung der Familienverhältnisse (z.B. verheiratet, Kinder) und ist abhängig vom Einsatz im Tages- oder Schichtdienst.
Hier einige Beispiele:
- Brandmeister
Bes.-Gr. A 7, Stufe 5; verheiratet, 1 Kind; Steuerklasse IV
monatl. Brutto 2.821,84 Euro, monatl. Netto 2.290,16 Euro - Oberbrandmeister
Bes.-Gr. A 8, Stufe 9; ledig; Steuerklasse I
monatl. Brutto 3.003,65 Euro, monatl. Netto 2.391,49 Euro - Hauptbrandmeister
Bes.-Gr. A 9, Stufe 11; verheiratet 2 Kinder, Steuerklasse III
monatl. Brutto 3.660,50 Euro, monatl. Netto 3.232,63 Euro
Laufbahn
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung erfolgt die Übernahme des/der Beamten/in auf Widerruf ins Beamtenverhältnis auf Probe mit der Amtsbezeichnung Brandmeister/in. Nach erfolgreich abgelegter Probezeit, in der Regel 3 Jahre, erfolgt eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr ist ein Aufsteigen in den Besoldungsgruppen durch Beförderung möglich. Dabei ist für den/die Beamten/in ein Durchlaufen der Beförderungsämter der Reihe nach A 7, A 8… vorgeschrieben. Grundsätzlich ist für Beamte/innen eine Zulassung zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn möglich, wenn ihre Leistungen und ihre Persönlichkeit dies rechtfertigen.
Wie kann ich aufsteigen?
Nach der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Einsatzplanung bei der Hauptwache eine 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in.
Wer eine ca. 3-monatige Fortbildung zum Gruppenführer (B III) absolviert, die am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster (IdF) durchgeführt wird, ist berechtigt, eine Gruppe im Einsatzdienst der Feuerwehr zu führen.
Nach einer weiteren 1-jährigen Ausbildung zum Zugführer (BIV/V), ebenfalls am IdF, kann der Feuerwehrbeamte/die Feuerwehrbeamtin dann als Einsatzleiter/in eingesetzt werden.
Beamte/innen, die sich für Führungsaufgaben in der Hauptwache (z.B. Schichtführer/in od. Wachleiter/in) interessieren, haben die Möglichkeit sich darüber hinaus im Rahmen einer zweijährigen Weiterbildung für Führungsnachwuchskräfte zu qualifizieren.
Unabhängig von den Weiterbildungsmaßnahmen, die ein berufliches Aufsteigen ermöglichen, ist eine ständige berufliche Anpassung nötig.
Laufende Änderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften, steigende Ansprüche der Bürger und Bürgerinnen an die Kunden- und Dienstleistungsorientierung der öffentlichen Verwaltungsunternehmen sowie der Einsatz neuer Techniken und Geräte erfordern von dem/der Beamten/in eine ständige Weiterbildungsbereitschaft, wie z.B. durch Ausbildung zum Desinfektor/in, Praxisanleiter/in, Atemschutzgerätewart/in, Gerätewart/in für Chemikalienschutzkleidung, Sachkundige/r für Absturzsicherungssätze, Sachkundige/r für hydrauliche Rettungsgeräte und Sachkundige/r für Sprungpolster.