Online-Antrag zur Briefwahl
In der Zeit vom 29. April bis zum 7. Juni, 18 Uhr, können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Online-Anträge konnten bis einschließlich 5. Juni rund um die Uhr gestellt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 19. Mai allen Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte seine Wahlberechtigung telefonisch mit dem Wahlamt klären.
Briefwahl im Rathaus
Das Wahlbüro ist ab dem 29. April geöffnet und zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
montags | 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr | und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
dienstags | 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr | und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
mittwochs | 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr | |
donnerstags | 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr | und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
freitags | 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Zu den Öffnungszeiten können alle Wahlberechtigten im Rathaus, Sitzungsaal A, ihre Briefwahl vor Ort erledigen oder wahlweise Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen; Voraussetzung ist, dass ein gültiger Ausweis vorgelegt wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind. Alternativ kann der Antrag per E-Mail erfolgen an wahlen@wuerselen.de oder postalisch mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (in diesem Fall bitte auf eine ausreichende Frankierung achten). Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.