Anmeldung Grundschule
“Kurze Beine – kurze Wege”
“Schulpflicht” – ein wichtiges Thema, das bei den Eltern der künftigen Schulneulinge viele Fragen aufwirft. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern zunächst frei. Die Stadt Würselen hat keine Schuleinzugsbezirke gebildet, daher hat nach dem Motto “kurze Beine – kurze Wege” jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, allerdings innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (§ 46 SchulG NRW).
Über die Aufnahme der Schüler entscheidet die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens. Hierbei spielt insbesondere die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang eine Rolle. Außerdem hat der Schulträger ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Kapazitätsbegrenzung von 25 Schülern pro Eingangsklasse festgelegt, um eine ausgewogene Klassenbildung an den Würselener Grundschulen sicherzustellen.
Aufgrund der Schulgesetzgebung in NRW gliedert sich die Grundschule dem weltanschaulichen Charakter entsprechend in drei Schularten. Diese drei Schularten unterteilen sich in Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen.
Eine Übersicht über die Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen im Stadtgebiet ist ebenfalls auf diesen Internetseiten zu finden (siehe Menü).
Allgemeines zur Schulanmeldung
Das Schulverwaltungsamt informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder zunächst rund ein Jahr im voraus schriftlich über die Schulpflicht sowie über die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene Bekenntnisschule. Eltern und Schüler haben anschließend die Möglichkeit, an den “Tagen der Offenen Tür” der Schulen bzw. im Rahmen der Elterninformationsabende der einzelnen Schulen diese kennenzulernen. Die Termine finden Sie im Beitrag am Ende der Seite “Einschulungsverfahren [Jahr]”.
Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist zunächst beim Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen. Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes lädt die jeweils gewünschte Schule Eltern und Schulneuling zu einem Aufnahmegespräch ein. Auch die Anmeldungen für die „Offene Ganztagsschule“ und die „Betreuung 8 bis 13 Uhr“ werden durch die Schulleitungen im Rahmen dieses Aufnahmegespräches entgegengenommen.
Zum Aufnahmegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kinder ODER Familienstammbuch
- Nachweis über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden
Die Aufnahmeentscheidung für das jeweilige Schuljahr erfolgt nach dem 9. Schulrechts-Änderungsgesetz nicht vor Mai des Kalenderjahres.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, zieht die Schulleitung unter Berücksichtigung von Härtefällen die nachfolgenden Kriterien, die keiner Rangfolge unterliegen, zur Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen und
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Für die Aufnahme in Bekenntnisschulen wird auf die besonderen Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VvzAO-GS) verwiesen.
Bei fehlender Anmeldung wird das schulpflichtige Kind einer Schule zugewiesen, die noch über freie Plätze verfügt.
Schulärztliche Untersuchung
Parallel zur Einladung zum Aufnahmegespräch vergibt das Gesundheitsamt Termine für eine schulärztliche Untersuchung; das Gesundheitsamt informiert alle Eltern per Post.
Vorzeitige/spätere Einschulung
Sollte sich bei der schulärztlichen Untersuchung herausstellen, dass ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht schulfähig ist, trifft die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern eine Entscheidung dahingehend, ob das Kind möglicherweise für ein Jahr zurückgestellt wird oder ob trotzdem eingeschult werden soll.
Ebenso können Kinder, die nach dem o.g. Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Wenn ein Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss der Antrag auf die vorzeitige Einschulung formlos bis zum 15. November des Vorjahres bei der Schulverwaltung gestellt werden.
Anmeldung der Schulneulinge 2025/2026
Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2025 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Anfang dieser Woche die Unterlagen per Post an die […]
Anmeldung der Schulneulinge 2024/2025
Die Stadt Würselen macht auf die Schulpflicht für die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren wurden, aufmerksam. Die Kinder werden zum 1. August 2024 schulpflichtig (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen hat Ende der letzten Woche die Unterlagen per Post an […]
Ansprechpartner
Schulangelegenheiten
Bei Fragen zur Einschulung stehen Ihnen die Grundschulen und das Schulverwaltungsamt gerne zur Verfügung. Im Serviceportal finden Sie Ansprechpartner rund um das Thema Schule:
Offene Ganztagsschule
Die Anmeldungen zu den Offenen Ganztagsschulen erfolgen über die Sekretariate der jeweiligen Grundschulen und werden i. d. R. im Rahmen der Aufnahmegespräche entgegengenommen. Grundlegende Informationen, das Qualitätshandbuch für Offene Ganztagsschulen in Würselen, die einzelnen Rahmenkonzepte und vieles finden Sie ebenfalls hier auf diesen Internetseiten (siehe Menü).