Satzung über die Veränderungssperre
B-Plan 234 "Willy-Brandt-Ring"
Gemäß § 16 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Satzung über die um 1 Jahr verlängerte Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” beschlossen hat.
Die Beschlussvorlage VO/22/0616-1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nr. 11 vom 28.06.2024 bekannt gemacht worden.