Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

B-Plan 234 "Willy-Brandt-Ring"

Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Würselen in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” aufzustellen. Das Verfahren soll nach § 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich steht zum Download zur Verfügung.

Ziel und Zweck der Planung ist, das ‘Gewerbegebiet Aachener Kreuz‘ im räumlichen Geltungsbereich  des Bebauungsplans Nr. 234 auf seine Funktion als Gewerbegebiet zu konzentrieren und es mit Festsetzungen gemäß § 8 BauNVO 2017 als solches zu festigen und zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen auch Festsetzungen zur Regelung und Steuerung des Einzelhandels erarbeitet werden, um insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes NRW zu berücksichtigen.

Die Beschlussvorlage VO/22/0615 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nr. 10 vom 01.07.2022 bekannt gemacht worden.

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