
Kommunalwahlen am 14. September 2025
Am 14. September finden in Nordrhein-Westfahlen die Kommunalwahlen statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
An diesem Tag werden
- der Städteregionstag
- der Städteregionsrat/die Städteregionsrätin
- die Mitglieder des Rates der Stadt Würselen
- der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und
- die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Würselen
gewählt.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 4. August bis Freitag, 12. September im Rathaus, großer Sitzungssaal, Erdgeschoss, zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- dienstags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- mittwochs: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend
- donnerstags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- freitags: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Am Freitag, 12. September ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
Bei einer etwaigen Stichwahl ist das Wahlbüro in der Zeit vom Montag, 15. September bis Freitag, 26. September zu o.a. Zeiten geöffnet - am Freitag, 26. September bis 15 Uhr.
Versand von Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 4. August versandt.
Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte dies beim Wahlamt der Stadt Würselen klären. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann spätestens bis zum 29. August eingelegt werden.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 4. August folgendermaßen möglich:
- über den QR- Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung
- über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- über den Link Online-Briefwahlantrag in der Zeit vom 4. August bis 10. September
- über das Serviceportal der Stadt Würselen: serviceportal.wuerselen.de | Stichwort Wahlen
- persönlich über die E-Mail-Adresse wahlen@wuerselen.de unter Angabe des Vor- und Nachnamen, der Anschrift und des Geburtsdatums
- oder persönlich - unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen. Hier ist allerdings zu beachten, dass der Antrag von der antragstellenden Person sowie von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden muss und maximal nur vier Vollmachten zulässig sind.
Wahl von Städteregionstag und Städteregionsrat/-rätin
Hinsichtlich der Wahlen für den Städteregionstag und des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin wird auf die Veröffentlichungen der Städteregion Aachen verwiesen:
Wahl des Stadtrates, des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie des Integrationsrates
Die Stadt Würselen informiert hier über die Wahl der Mitglieder des Rates, des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Integrationsrates.
Der Wahlausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 das Stadtgebiet in 19 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirkseinteilung wurde am 7. Februar 2025 im Amtsblatt Nr. 3/2025 veröffentlicht.
Mit Datum vom 28. März 2025 wurde im Amtsblatt Nr. 6/2025 zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowohl für die Kommunalwahlen wie auch für die Integrationsratswahl aufgefordert.
Wahl der Mitglieder des Rates sowie des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Wer ist wahlberechtigt?
Grundsätzlich zu Kommunalwahlen wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wer wird gewählt?
Die Vertreter werden in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt.
Gemäß der Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Würselen vom 17.12.2012 sind 38 Vertreter in 19 Wahlbezirken zu wählen.
Wer ist wählbar für den Stadtrat?
Wählbar für die Vertretung ist
- jede wahlberechtigte Person,
- die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monate in dem Wahlgebiet ihre (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Wahlvorschläge konnten bis zum 07.07.2025 eingereicht werden. Über deren Zulassung hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 entschieden. Die Veröffentlichung über die zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte im Amtsblatt Nr. 16/2025 am 23.07.2025.
Wer ist wählbar für das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin?
Wählbar ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
- eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
- das 23. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Wahlvorschläge konnten bis zum 07.07.2025 eingereicht werden. Über deren Zulassung hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 entschieden. Die Veröffentlichung über die zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte im Amtsblatt Nr. 16/2025 am 23.07.2025.
Wahl des Integrationsrates
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist nach § 27 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, wer
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wer wird gewählt?
Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon 4/5 gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW direkt gewählte Mitglieder und 1/5 gem. § 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vom Rat bestellte Ratsmitglieder.
Wer ist wählbar für den Integrationsrat?
Als Wahlbewerberin/Wahlbewerber kann jede/jeder Wahlberechtigte sowie jede Bürgerin/jeder Bürger benannt werden, sofern sie/er seine Zustimmung schriftlich erteilt hat.
Näheres regelt die Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertreter im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 16.12.2024, die im Amtsblatt Nr. 25 vom 20.12.2024 veröffentlicht worden ist.
Die Wahlvorschläge konnten bis zum 07.07.2025 eingereicht werden. Über deren Zulassung hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 entschieden. Die Veröffentlichung über die zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte im Amtsblatt Nr. 16/2025 am 23.07.2025.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an das Wahlamt der Stadt Würselen wenden.