Schiedspersonen
Schiedsamtsbezirk
Das Stadtgebiet Würselen ist gleichzeitig ein Schiedsamtsbezirk.
Bis zum Jahr 2010 gab es die Bezirke Würselen I mit dem Stadtgebiet Würselen westlich der B57 und Würselen II mit den Stadtteilen östlich der B 57 sowie Würselen-Mitte und Broichweiden. Mit Ratsbeschluss vom 28.10.2010 wurden diese Bezirke zusammengelegt.
Schiedspersonen werden nach Paragraph 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Schiedspersonen
In seiner Sitzung am 30.06.2020 hat der Rat der Stadt Würselen Sascha Georgiadis zum Schiedsmann für die Stadt Würselen wiedergewählt. Diese Wahl hat das Amtsgericht Aachen durch Beschluss vom 14.07.2020 bestätigt.
In seiner Sitzung am 16.05.2023 hat der Rat der Stadt Würselelen Volker Deutmann zum stellvertretenden Schiedsmann für die Stadt Würselen gewählt. Diese Wahl hat das Amtsgericht Aachen durch Beschluss vom 23.08.2023 bestätigt. Herr Deutmann wurde vom Amtsgericht Aachen am 05.09.2023 entsprechend vereidigt.
Tätigkeitsfelder der Schiedspersonen
Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütung sondern einen Auslagenersatz. Sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch das Amtsgericht Aachen bestellt. Sie sollen in einem Verhandlungstermin zwischen den streitenden Parteien vermitteln und im besten Fall durch Aushandeln eines Vergleiches, an den sich die Parteien halten müssen, schlichten. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann der Antragsteller mit einer sog. Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.
Schiedspersonen sind z.B. zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechts und Nachbarschaftsstreitigkeiten, in strafrechtlichen Streitigkeiten, für Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Schlichtung als Pflicht?
Eine Klage ist erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Schiedsperson stattgefunden hat. Dies sind Streitigkeiten:
- zwischen Nachbarn (§§ 906, 910, 911, 923 BGB und die im Nachbarrechtsgesetz geregelten Rechte)
- über das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (z.B. bei Vermietungen)
- über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Nähere Auskünfte gibt der zuständige Schiedsmann.
Telefonische Beratung des Justizministeriums
Das Justizministerium NRW bietet jeden ersten Donnerstag im Monat eine telefonische Beratung an. Aktive Schiedsleute stehen den Bürgern bei Fragen zur Verfügung und können ebenso wie die beiden Würselener Schiedspersonen in Anspruch genommen werden:
jeden ersten Donnerstag im Monat von 12 Uhr bis 14 Uhr
Telefon: 0211 837-1915