Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Im Jahr 2009 hat die Stadt Würselen die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung per Satzung geregelt und eine ehrenamtliche Stelle eingerichtet. Der bzw. die Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Zur Wahrung und Durchsetzung der Interessen zählen insbesondere folgende Aufgaben:
- die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung;
- die Anregung von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehen entgegen zu wirken;
- die Beseitigung der besonderen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderung und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern mit Behinderung;
- die Überwachung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen;
- die Information über die Gesetzeslage, das Erteilen von Ratschlägen und das Aufzeigen von Möglichkeiten der Eingliederung behinderter Menschen in Gesellschaft und Beruf.
Die beauftragte Person ist beratendes Mitglied im Ausschuss für Sport und Kultur, im Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung, im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität und im Ausschuss für Technik, Bauen, Digitalisierung und Innovation.
Für die Amtszeit des Stadtrates von 2020 bis 2025 wurden zwei ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung bestellt.