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Informationen zum Wahlsonntag

Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Februar von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der richtige Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden oder auch hier:

Wahlraum finden

Das Wahlamt der Stadt Würselen macht darauf aufmerksam, dass auch ohne Vorliegen einer Wahlbenachrichtigung gewählt werden kann. Wichtig und entscheidend sind allerdings zwei Voraussetzungen: Der Wähler muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Hinweis für Briefwähler

Der rote Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr an das Wahlamt zurückgegeben bzw. kann in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt.

Wer einen beantragten Wahlschein nicht erhalten hat oder diesen verloren hat, dem kann bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte nehmen Sie dann Kontakt mit dem Wahlamt auf: Telefon 02405 67-886.

Plötzliche Erkrankung

Wer am Wahlsonntag erkrankt ist und persönlich nicht wählen gehen kann, kann im Einzelfall noch bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen. Hier muss es sich um eine plötzliche Erkrankung handeln und es muss zwingend eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Sollte dies der Fall sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlamt der Stadt Würselen auf: Telefon 02405 67-886.

Die Stimmauszählung findet am Sonntag, 23. Februar, ab 18 Uhr öffentlich in den jeweiligen Wahlräumen statt und wird per Schnellmeldung elektronisch weiterverarbeitet. Die Auszählung der Stimmen kann dann hier live mitverfolgt werden:

Wahlergebnis

Berichterstattung: Informationen zur Bundestagswahl