Stadtrat

Nachfolge für das ausgeschiedene Ratsmitglied Anna Fries

Die Ersatzbestimmung wurde im Amtsblatt Nr. 19/2024 vom 27.09.2024 öffentlich bekanntgemacht.

Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Ein Einspruch ist möglich durch Wahlberechtigte des Wahlgebietes, durch die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wahlgruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie durch die Aufsichtsbehörde. Der Einspruch ist beim Wahlleiter (Bürgermeister der Stadt Würselen – als Stadtwahlleiter, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen) schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.