Glückliche Schulkinder stehen vor einer Tafel und strecken die Hände in die Höhe.

Schulärztliche Untersuchung

Schulärztliche Untersuchung

Parallel zur Einladung zum Aufnahmegespräch vergibt das Gesundheitsamt Termine für eine schulärztliche Untersuchung; das Gesundheitsamt informiert alle Eltern per Post.
Vorzeitige/spätere Einschulung

Sollte sich bei der schulärztlichen Untersuchung herausstellen, dass ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht schulfähig ist, trifft die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern eine Entscheidung dahingehend, ob das Kind möglicherweise für ein Jahr zurückgestellt wird oder ob trotzdem eingeschult werden soll.

Ebenso können Kinder, die nach dem o.g. Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Wenn ein Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss der Antrag auf die vorzeitige Einschulung formlos bis zum 15. November des Vorjahres bei der Schulverwaltung gestellt werden.