Anmeldung Grundschule
“Kurze Beine – kurze Wege”
“Schulpflicht” – ein wichtiges Thema, das bei den Eltern der künftigen Schulneulinge viele Fragen aufwirft. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern zunächst frei. Die Stadt Würselen hat keine Schuleinzugsbezirke gebildet, daher hat nach dem Motto “kurze Beine – kurze Wege” jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, allerdings innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (§ 46 SchulG NRW).

Über die Aufnahme der Schüler entscheidet die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens. Hierbei spielt insbesondere die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang eine Rolle. Außerdem hat der Schulträger ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Kapazitätsbegrenzung von 25 Schülern pro Eingangsklasse festgelegt, um eine ausgewogene Klassenbildung an den Würselener Grundschulen sicherzustellen.
Aufgrund der Schulgesetzgebung in NRW gliedert sich die Grundschule dem weltanschaulichen Charakter entsprechend in drei Schularten. Diese drei Schularten unterteilen sich in Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen.
Allgemeines zur Schulanmeldung
Das Schulverwaltungsamt informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder zunächst rund ein Jahr im voraus schriftlich über die Schulpflicht sowie über die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene Bekenntnisschule. Eltern und Schüler haben anschließend die Möglichkeit, an den “Tagen der Offenen Tür” der Schulen bzw. im Rahmen der Elterninformationsabende der einzelnen Schulen diese kennenzulernen. Die Termine finden Sie im Beitrag am Ende der Seite “Einschulungsverfahren [Jahr]”.
Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist zunächst beim Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen. Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes lädt die jeweils gewünschte Schule Eltern und Schulneuling zu einem Aufnahmegespräch ein. Auch die Anmeldungen für die „Offene Ganztagsschule“ und die „Betreuung 8 bis 13 Uhr“ werden durch die Schulleitungen im Rahmen dieses Aufnahmegespräches entgegengenommen.
Zum Aufnahmegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kinder ODER Familienstammbuch
- Nachweis über das Sorgerecht bei Alleinerziehenden
Die Aufnahmeentscheidung für das jeweilige Schuljahr erfolgt nach dem 9. Schulrechts-Änderungsgesetz nicht vor Mai des Kalenderjahres.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, zieht die Schulleitung unter Berücksichtigung von Härtefällen die nachfolgenden Kriterien, die keiner Rangfolge unterliegen, zur Aufnahmeentscheidung heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen und
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Für die Aufnahme in Bekenntnisschulen wird auf die besonderen Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VvzAO-GS) verwiesen.
Bei fehlender Anmeldung wird das schulpflichtige Kind einer Schule zugewiesen, die noch über freie Plätze verfügt.