Von der negativen finanziellen Entwicklung in den vergangenen Jahren ist nicht nur die Stadt Würselen betroffen. Im Jahre 2010 waren 164 Kommunen verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen; nur 26 dieser Haushaltssicherungskonzepte konnten genehmigt werden. Damit befanden sich 138 Kommunen aufgrund ihres nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes im Nothaushalt. 34 Kommunen waren bereits überschuldet oder würden dies bis 2013 sein. Aufgrund dieser Entwicklung der kommunalen Finanzen, deren Folge auch eine massive Steigerung der kommunalen Kassenkredite war, hat der Landtag NRW am 08.12.2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen – das so genannte Stärkungspaktgesetz – beschlossen.
Städtische Haushaltsdaten
Der Haushaltsplan und der Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz stehen online zur Einsicht zur Verfügung:
serviceportal.wuerselen.de | Haushalt
Jahresrechnung
Ansprechpartner und Jahresrechnung sind im Serviceportal zu finden:
serviceportal.wuerselen.de | Jahresrechnung
Städtische Beteiligungen und Gesamtabschluss
Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW stellt die Stadt zur Information der Ratsmitglieder sowie der Einwohner und anderer Interessierter jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen auf.
Die Beteiligungsberichte und der Gesamtabschluss stehen im Serviceportal zur Verfügung:
serviceportal.wuerselen.de | Beteiligungsbericht, Gesamtabschluss
Die Druckfassungen aller Zahlenwerke liegen zur Einsichtnahme in der Stadtbücherei im Alten Rathaus Würselen, Kaiserstraße 36, aus.
Sachstand rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2024
Infolge der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B hatten mehr als 2.300 Steuerpflichtige Widerspruch erhoben. Die Stadt hat seitdem ausgesuchte Widersprüche beschieden und ein Klageverfahren vor dem Amtsgerichten Aachen als Musterverfahren erreicht. Hiervon profitieren Steuerpflichtige und Stadt gleichermaßen.
Im Juni hatte der Stadtrat eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die Grundsteuer B wurde demzufolge auf 850 v.H. angehoben. Der Beschluss war Teil des freiwilligen Konsolidierungs- und Zukunftskonzepts der Stadt Würselen, das die Finanzlage bis zum Jahr 2034 betrachtet. Rund 13.500 Steuerbescheide wurden daraufhin verschickt, die die Grundsteuer 2024 rückwirkend erhöhen.mehr
Stadtverwaltung legt Entwurf eines Doppelhaushalts 2023/2024 vor
Bürgermeister Roger Nießen und Stadtkämmerer Alexander Kaiser haben heute den Entwurf eines Doppelhaushalts 2023/2024 vorgelegt, der jetzt im Stadtrat beraten wird.
Nachdem die Stadt Würselen seit dem Jahr 2012 den jeweiligen Haushalt mit einem Haushaltssanierungsplan beschlossen hatte, ist dies nun erstmalig nicht mehr notwendig. Auch für die Haushaltsjahre 2023ff. gelten – wie schon für das Haushaltsjahr 2022 – wieder die für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen regulären Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung. Kurzum: Der städtische Haushalt ist in den Jahren 2023 bis 2027 fiktiv ausgeglichen, so dass der Haushaltsausgleich bis 2027 durch den kompletten Einsatz der Ausgleichsrücklage und in den Jahren 2026 und 2027 über die Allgemeine Rücklage erfolgt. mehr
Elektronische Rechnungsverarbeitung bei der Stadt Würselen
Zentraler Rechnungseingang:
E-Mail: rechnungen@wuerselen.de
E-Rechnungen im Standard XRechnung einreichen:
erechnung@wuerselen.de oder über Weberfassungsmodul des Landes NRW: www.erechnung.nrw
Leitweg-ID 053340036036-310001-36
Zum 1. Juli hat die Stadt Würselen die Verarbeitung von Rechnungen auf einen internen elektronischen Rechnungsworkflow umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt lautet die Rechnungsadresse wie folgt:
Stadt Würselen
Zentraler Rechnungseingang
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
In der Rechnung muss die Bezeichnung der Organisationseinheit und des Ansprechpartners sowie ggf. die Auftragsnummer enthalten sein (z.B. VB2*-xxxx oder BE_LUGM_xxxxx).
Die Stadt Würselen bittet um Einreichung aller Rechnungen an die zentrale Mailadresse rechnungen@wuerselen.de. Diese Mailadresse ist ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und andere Schreiben sollen weiterhin an die direkten Ansprechpartner gesendet werden. In jeder Mail soll nur eine einzige Rechnung enthalten sein und zwar ohne Passwortschutz im PDF-Format.
Alternativ besteht die Möglichkeit, E-Rechnungen im Standard XRechnung einzureichen und zwar entweder direkt an die Mailadresse erechnung@wuerselen.de oder über das Weberfassungsmodul des Landes NRW unter www.erechnung.nrw; der Versand an die Stadt Würselen erfolgt hier über die Leitweg-ID 053340036036-31001-36, es sind bis zu 200 rechnungsbegleitende Anlagen möglich (nicht aber ein Rechnungsbild selbst).
Die Stadt Würselen weist darauf hin, dass Rechnungen, die elektronisch eingehen, bevorzugt bearbeitet und schneller beglichen werden. Bei Fragen steht das Amt 20 Finanzen und Controlling unter der Telefonnummer 02405 67-309 (ab 01.01.2023: 02405 67-2052) bzw. -471 (01.01.2023: 02405 67-2053) zur Verfügung.