Das Würselener Rathaus vom Morlaixplatz aus fotografiert.

Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Würselen hat den Anspruch, ihre Internetseiten weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Die digitale Barrierefreiheit wird dabei als fortlaufender Prozess betrachtet, weswegen das städtische Webangebot ständig überprüft und optimiert wird.

Die Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Diese Erklärung gilt für die Website wuerselen.de und ihre Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseiten mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei. Ziel ist es, das städtische Webangebot zu 100% barrierefrei im Sinne der Vorschriften bereitzustellen. 

  • Nicht alle PDF-Dokumente konnten bisher barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie Dokumente in barrierefreier Form benötigen, melden Sie sich bitte.
  • Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
  • Es werden Schriftgrafiken verwendet.
  • Label-Tags in Formularen sind nicht alle richtig bezeichnet.

Feedback und Kontakt

Mitteilungen etwaiger Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit und Fragen zu den ausgenommenen Inhalten können Sie per Mail an info@wuerselen.de direkt an uns richten. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Stadt Würselen von der Pressestelle der Stadt Würselen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.