Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadt Würselen hat den Anspruch, ihre Internetseiten weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Die digitale Barrierefreiheit wird dabei als fortlaufender Prozess betrachtet, weswegen das städtische Webangebot ständig überprüft und optimiert wird.
Die Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Diese Erklärung gilt für die Website wuerselen.de und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei. Bei einem Selbsttest zur BITV/WCAG Konformität erreichte die Website wuerselen.de ein Ergebnis von 95%:
Ziel ist es, das städtische Webangebot zu 100% barrierefrei im Sinne der Vorschriften bereitzustellen.
Diese Erklärung wurde am 24.08.2020 erstellt und zuletzt am 20.09.2020 überprüft.
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen nicht mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar:
Ausnahmen
- Nicht alle PDF-Dokumente konnten bisher barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie Dokumente in barrierefreier Form benötigen, melden Sie sich bitte über den Feedback-Button.
- Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
- Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien.
- Es werden Schriftgrafiken verwendet.
- Nicht alle Bilder sind mit Alternativtext versehen.
- Label-Tags in Formularen sind nicht alle richtig bezeichnet.
Barrierefreie Alternativen
- Die Website bietet eine Vorlesefunktion an.
- Die Schrift kann vergrößert und verkleinert werden.
- Die Kontraste können verändert werden und es steht ein Schwarz-Weiß-Modus zur Verfügung.
Feedback und Kontakt
Mitteilungen etwaiger Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit und Fragen zu den ausgenommenen Inhalten können Sie mit Hilfe des Feedback-Buttons per Kontaktformular direkt an uns richten.
Verantwortlich für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
Pressestelle der Stadt Würselen
S 13 Bürgermeisterbüro
pressestelle@wuerselen.de
Tel: 02405 67-339 (ab 01.01.2023: 67-1300)
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an die Stadt Würselen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Stadt Würselen von der Pressestelle der Stadt Würselen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen
Weitere Informationen zum Thema
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW