Brunnen am Lindenplatz bei Nacht. Hellerleuchtet durch die Straßenlaternen. Im Hintergrund der Maibaum der Bissener Maigesellschaft.Eine Kappelle im Sonnenlicht, Ein großer Baum und Steine im Vordergrund; Würselen PleyHerbstmorgen im Wurmtal; leichter Nebel zieht in der aufgehenden Sonne über Wiesen und BäumePfarrkirche St. Sebastian in herbstlichem Sonnenlicht

Duales Studium – Bachelor of Laws/of Arts

Das duale Studium Bachelor of Laws und Bachelor of Arts erfolgt im Wechsel als praktische Ausbildung bei der Stadtverwaltung Würselen und als Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln, Studienort Aachen. Das Studium wird im Beamtenverhältnis absolviert.
Bachelorstudiengang Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.) (nrw.de)

Die Stadt Würselen bildet bedarfsorientiert aus, so dass jeder Auszubildende die Chance hat, übernommen zu werden.

Was brauche ich?

Die Voraussetzung für das duale Studium ist eine abgeschlossene Schulausbildung, welche zu einem Hochschulstudium berechtigt. Demnach sollte Abitur oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand vorhanden sein. Die Stadt Würselen versteht sich als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, deshalb sollten insbesondere Auszubildende folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Freude am Umgang mit Bürgern
  • Interesse an Rechtsfragen und Gesetzen
  • gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
  • Spaß an Teamarbeit
  • Interesse am Umgang mit modernen Bürokommunikationsmitteln

Wie starte ich?

Aufgaben und Tätigkeiten

Zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Bachelors of Laws bzw. Bachelor of Arts gehört unter anderem das Erlernen von Verwaltungsabläufen. Als Auszubildender bzw. Studierender lernt man, das eigene Arbeitsgebiet zu organisieren und bürowirtschaftliche Abläufe zu koordinieren, Informations- und Kommunikationssysteme sinnvoll zu nutzen. Des Weiteren erhält man einen Überblick über den Verwaltungsaufbau, die Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung, die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit anderen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer etc.

Ausbildungsdauer und Verlauf

Einstellungstermin ist regelmäßig der 1. September. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre, hierbei wechseln fachwissenschaftliche Studienabschnitte an der Fachhochschule (21 Monate) und fachpraktische in der Verwaltung (15 Monate) einander ab. Fachpraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte werden in Modulen (abgeschlossene Studien- bzw. Lerneinheiten) vermittelt.

Die Ausbildung schließt mit der Bachelor-Arbeit einschließlich eines Kolloquiums und einer mündlichen Schwerpunktprüfung ab.
Ausbildungsinhalte
Folgende Ausbildungsinhalte werden an der Fachhochschule in unterschiedlicher Gewichtung unterrichtet:

  • Bachelor of Laws:
    60% Juristische Fächer (z. B. Staats- und Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Sozialrecht),
    30% wirtschaftswissenschaftliche Fächer (z. B. BWL, Rechnungswesen) und
    10% sozialwissenschaftliche Fächer (z. B. Psychologie, Soziologie, Verhaltenstraining).

Wie viel Sie verdienen werden

Während der Ausbildung sind Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Stadtinspektoranwärter*in tätig.

Derzeit Verdienst:

  • Grundbetrag: 1.405,68 € (brutto)
  • Ggf. Familienzuschlag (verheiratet und/oder Kind/er)
  • Zusätzliche Leistungen: vermögenwirksame Leistungen

Projektarbeiten

Zur besseren Verknüpfung der theoretischen und praktischen Studieninhalte finden Projektarbeiten statt. In diesen sollen Studenten gemeinsam eine umfangreiche Fragestellung aus der Verwaltungspraxis nach wissenschaftlichen Methoden untersucht.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung erfolgt analog der Beamtenbesoldung für Inspektoranwärter*innen, derzeit 1.405,68 Euro zzgl. ggf. vermögenswirksamer Leistungen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Aufgaben und Tätigkeiten eines Bachelors of Laws

Nach erfolgreich abgeleistetem Studium mit juristischem Schwerpunkt kann man in fast allen Bereichen einer Stadtverwaltung eingesetzt werden. Dies ist zum Beispiel das Personalamt, die Kämmerei, das Sozialamt, das Jugendamt, das Steueramt oder die Stadtkasse. Deshalb ist es im Studium wichtig, viele Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsanordnungen kennen und anwenden zu lernen. Dadurch ist es nach dem Studium einfacher, sich in eine mögliche Sachbearbeitung einzufinden, während Studienabgänger/innen aus dem betriebswirtschaftlichen Zweig vorwiegend auch nur in betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden, z.B. Eigenbetrieb, Kämmerei, Steuern etc.
Verdienst nach der Ausbildung

Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 3 (z. B. Sachbearbeiter)
monatl. Brutto: 2.841,03 Euro für Ledige, 2.982,93 Euro für Verheiratete