Was brauche ich?
Voraussetzung, um sich für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten zu bewerben ist mindestens der Hauptschulabschluss 10. Klasse. Bei der Vorauswahl werden Bewerber/innen mit mindestens befriedigenden Deutsch- und Mathematikkenntnissen bevorzugt. Darüber hinaus sollte ein Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung bestehen sowie Grundkenntnisse auf dem Gebiet der EDV, insbesondere Textverarbeitung, vorhanden sein.
Wie starte ich?
Aufgaben und Tätigkeiten
Zu den Aufgaben des/der Auszubildenden gehört das Erlernen von Verwaltungsabläufen sowie die Anwendung von einschlägigen Rechtsvorschriften in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Verwaltung. Durch den wechselnden Einsatz in den verschiedenen Fachabteilungen erhält der/die Auszubildende einen Überblick über den Aufbau der Verwaltung, die Aufgaben und die Organisation innerhalb der Verwaltung.
Ausbildungsdauer und Verlauf
Einstellungstermin ist regelmäßig der 1. August, die Ausbildung dauert 3 Jahre und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden. Sie findet in den verschiedenen Fachabteilungen der Stadt Würselen statt, beispielsweise im Ordnungs- oder Jugendamt oder in der Kämmerei.
Für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden wird entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan ein eigener Ausbildungsplan erstellt. In den zahlreichen Ausbildungsabschnitten lernst du neben dem Bearbeiten von Vorgängen das Zusammenarbeiten mit den Kollegen sowie bürgerfreundliches, kundenorientiertes und wirtschaftliches Handeln und vieles mehr. Für jeden Ausbildungsabschnitt erhält die Auszubildende/der Auszubildende eine Beurteilung über die Leistungen sowie das Verhalten.
Neben der internen Ausbildung erfolgt eine externe Ausbildung. Diese besteht aus dem Bereich Berufsschule, zweimal in der Woche im Berufskolleg und der dienstbegleitenden Unterweisung (DBU) im Studieninstitut Aachen einmal wöchentlich. Hier werden den Auszubildenden grundlegende theoretische Kenntnisse in den Unterrichtsfächern Organisation, Haushalt und Kassenrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht, Personalwesen und Verwaltungsverfahren vermittelt.
In der ersten Hälfte des 2. Lehrjahres wird eine Zwischenprüfung abgelegt. In dieser Prüfung werden drei Unterrichtsfächer des 1. Ausbildungsjahres schriftlich geprüft. Die bestandene Zwischenprüfung sowie die Vorlage der Berichtshefte, die für jeden Ausbildungsabschnitt gefertigt werden müssen, sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen (praktischen) Teil. In dieser Prüfung wird der Lehrstoff der betrieblichen Ausbildung und der Berufsschule geprüft. Die Prüfung ist mit ausreichenden Leistungen bestanden. Nichtbestandene Prüfungen können bis zu zweimal wiederholt werden.
Vergütung während der Ausbildung
Die derzeitige Ausbildungsvergütung gemäß TVAöD beträgt
- im 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
- im 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
- im 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
- im 4. Ausbildungsjahr: 1.377,59 €
- Abschlussprämie bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
Übernahme
Sind nachfolgende Kriterien erfüllt, so steht einer Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis nichts im Wege:
- Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens “befriedigend”.
- Die Beurteilungen der jeweiligen Abteilungen sollten im Durchschnitt ebenfalls mit “befriedigend” abgeschlossen werden.
- Das sonstige Verhalten sollte zu keinerlei Beanstandungen geführt haben.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Aufgaben und Tätigkeiten eines Sachbearbeiters im Angestelltenverhältnis
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (z.B. zu Bebauungsplänen von Gemeinde/Stadträten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung sowie kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und ratsuchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.
Im Rahmen der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Dort sind sie überwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, zum Teil auch im Außendienst tätig.
Vergütung nach der Ausbildung
Die Vergütung eines Verwaltungsfachangestellten ist abhängig von der Entgeltgruppe des/der Beschäftigten, die wiederum von der Wertigkeit der Tätigkeit abhängt.
Hier einige Beispiele:
- Entgeltgruppe 5
monatl. Brutto: 2.145,97 Euro - Entgeltgruppe 6
monatl. Brutto: 2.235,78 Euro - Entgeltgruppe 8
monatl. Brutto: 2.427,23 Euro
Wie kann ich aufsteigen?
Nach einer vierjährigen Dienstzeit hat der/die Verwaltungsfachangestellte die Möglichkeit, den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren. Die dreijährige Weiterbildung findet neben der beruflichen Tätigkeit statt, wobei einmal wöchentlich eine schulische Unterweisung erfolgt. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (ab Entgeltgruppe EG 9) und damit ein weiteres Aufsteigen in höhere Entgeltgruppen möglich. Verwaltungsfachangestellte, die sich für Führungsaufgaben interessieren, haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer zweijährigen Weiterbildung für Führungsnachwuchskräfte zu qualifizieren. Auch diese Qualifizierungsmaßnahme erfolgt neben der beruflichen Tätigkeit.
Unabhängig von den Weiterbildungsmaßnahmen, die ein berufliches Aufsteigen ermöglichen, ist eine ständige berufliche Anpassung nötig. Laufende Änderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften, steigende Ansprüche der Bürger und Bürgerinnen an die Kunden- und Dienstleistungsorientierung der öffentlichen Verwaltungsunternehmen sowie der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken erfordern von Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Kommunalverwaltung eine ständige Weiterbildungsbereitschaft.